Versorgungslücke einmal anders

Normalerweise wird die Versorgungslücke im Alter aus der Differenz zwischen gesetzlicher zzgl. bereits abgeschlossener privater Rente und den auf das Renteneintrittsalter aufgezinsten Lebenshaltungskosten ermittelt.

Ganz anders stellt sich die Versorgungslücke dar, wenn der / die „Hauptverdiener(in)“ das Rentenalter gar nicht erst erreicht, sondern früher stirbt.

Dazu interessante Fakten aus dem Map-Report: Knapp 90.000 Männer haben im Jahr 2009 das Renteneintrittsalter von 65 Jahren nicht erreicht. Das sind 21,5 Prozent aller in diesem Jahr verstobenen Männer.

Mit durchschnittlich 501,24 Euro staatlicher Hinterbliebenrente durften die Witwen rechnen. Ein Betrag, der „nicht zum Leben und nicht zum Sterben“ reicht. Vielleicht nicht so wichtig für diejenigen Witwen, die selbst einer einigermaßen einkömmlichen beruflichen Tätigkeit nachgehen oder nachgegangen sind. Aber bei vielen – vor allem Frauen mit Kindern – ist genau dies nicht der Fall.

Dies zeigt: Versorgungslücken entstehen ganz und gar nicht nur im Alter. Ein sicherlich unterschätztes Phänomen, denn die Statistik zeigt: Mehr als jeder fünfte Mann stirbt vor dem 65. Lebensjahr.