Die große Versuchung

Private Rentenversicherungen werden häufig wegen fehlender Flexibilität kritisiert.

Bedeutet: Der Kunde muss wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen, wenn er einen Vertrag vor Ablauf kündigt. Es wird deshalb – meist von so genannten Verbraucherschützern – vom Abschluss solcher Verträge als Grundlage der Altersversorgung abgeraten.

Abgesehen davon, dass die Argumentation nicht stimmt – es gibt vielfältige Möglichkeiten wie zum Beispiel Teilauszahlung, Policendarlehen, Beitragsfreistellung usw. -, sollte ein Tatbestand nicht vergessen werden. Er heißt: „Versuchung“.

Wer seine Altersversorgung mit Produkten aufbaut, die jederzeitigen „schadlosen“ Zugriff auf das angesammelte Vorsorgekapital zulassen, wird – je nach Dringlichkeit der Bedürfnisse – früher oder später der Versuchung erliegen, das Geld anderweitig auszugeben. Zum Beispiel für ein neues Auto, für eine Urlaubsreise oder für die neue Küche. Ein solches Verhalten liegt nun einmal in der Natur des Menschen, führt dann aber dazu, dass die wirtschaftlichen Probleme ins Rentenalter verlagert werden.

Und schon deshalb sind Produkte, die Konsumverzicht „erzwingen“ und den Zugriff auf Vorsorgekapital erschweren, nicht immer die schlechteste Lösung, wenn es um den langfristigen Aufbau einer Altersversorgung geht.