Böses Erwachen

Rund 1,5 Millionen Riester-Sparer erlebten - nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 11. April 2011 - kürzlich ein böses Erwachen.

Denn die Zentrale Zulagenstelle für Riester-Renten buchte – ohne jede Vorwarnung – bei diesen die bislang zugewiesenen Zulagen ganz oder teilweise zurück, insbesondere, weil die Anspruchsberechtigung nachträglich entfallen war.

Es wäre naheliegend gewesen, die Sparer zunächst einmal zu informieren, um so beispielsweise dem einen oder anderen die Möglichkeit zu geben, notwendige Eigenbeiträge nach zu entrichten. So aber wird das Vertrauen der Bürger in staatlich geförderte Altersversorgung zerstört, und es ist davon auszugehen, dass viele Riesterverträge völlig unnötig beendet werden.

Weiterhin wird wieder einmal deutlich, wie wichtig die lebenslange Betreuung durch einen Vermögensberater ist. Denn dieser hilft dabei, die Anspruchsberechtigung zu prüfen und ggf. Wege zum Erhalt der vollen Zulagen aufzuzeigen. Allerdings kann auch ein Vermögensberater diese Hilfe nur dann leisten, wenn er vom Kunden über veränderte Rahmenbedingungen zeitnah informiert wird.