Beraterhaftung

Nicht jede Bank bzw. Sparkasse ist willens, Kunden, denen Lehman-Zertifikate verkauft wurden, zumindest teilweise zu entschädigen.

So zieht offensichtlich die Targo-Bank Klagen der Kunden bis zum Ende vor Gericht durch – mit Erfolg: In einem aktuellen Urteil des OLG Düsseldorf (siehe auch Der Westen vom 14. März 2011) wurde der Bank in zweiter Instanz in vier Fällen Recht gegeben. Eine Verletzung der Beratungspflichten wurde vom Gericht verneint. Damit gehen diese Kunden endgültig leer aus.