Milchmädchenrechnung

Was sagt uns Wikipedia zum Begriff "Milchmädchenrechnung"? „Finanzielle Planung eines Vorhabens, bei der abzusehen ist, dass diese das Vorhaben niemals tragen wird bzw. bei der unterstellt wird, dass sie das Vorhaben nicht tragen kann.“

Dazu ein aktuelles Beispiel: Wenn jeder 40 Jahre lang monatlich 15 Euro privat für Pflegebedürftigkeit vorsorgt, sammeln sich in etwa 15.000 Euro an – so der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB. Folgerung des DGB: Das reicht nicht aus, um Pflege zu finanzieren.

Also lehnt der DGB als Konsequenz aus dieser Rechnung eine private kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung ab und fordert stattdessen eine „Bürgerversicherung Pflege“, zu deren Finanzierung gleich auch noch die in der privaten Pflegeversicherung bereits angesammelten, rund 20 Mrd. Euro Rücklagen einkassiert werden sollen.

Abgesehen davon, dass letzteres einer Enteignung gleichkäme, ist der gesamte Denkansatz in hohem Maße unschlüssig:

Längst nicht jeder wird pflegebedürftig, und insoweit wird nach dem Grundgesetz der Versicherungstechnik einem Pflegebedürftigen weit mehr als 15.000 Euro zur Verfügung stehen.

Und: Auch eine Bürgerversicherung müsste aus Beiträgen finanziert werden, die sicher nicht weniger gering ausfallen würden, als bei privaten Verträgen. Und reicht das nicht, kann dann bei der Bürgerversicherung – so wie inzwischen in der gesetzlichen Sozialversicherung an der Tagesordnung – der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, während bei privater Vorsorge jeder „seines eigenen Glückes Schmied“ ist.

Bleibt aus Sicht der DVAG: Der DGB täte gut daran, auf solche unschlüssigen Berechnungen zu verzichten und stattdessen von vorne herein klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Finanzierung der Pflegekosten bei einer Bürgerversicherung zu einem Großteil über eine Umverteilung der Einkommen erfolgen soll.