DVAG nochmals zu Unisex-Tarifen

Im Blogbeitrag vom 2. März 2011 berichteten wir bereits über das Urteil des EuGH, nach dem zukünftig das Geschlecht als Tarifierungsmerkmal nicht mehr herangezogen werden darf.

Wie stark die Verwerfungen sein werden, läßt sich erahnen, wenn man die Aufstellung in der Welt am Sonntag vom 6. März 2011 (Seite 45) betrachtet. So beläuft sich in der Autoversicherung die Beitragsdifferenz zwischen Männern und Frauen auf bis zu 44 Prozent, in der Risikolebensversicherung sind es bis zu 47 Prozent, und in der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu 39 Prozent.

Damit wird sehr deutlich: Der Unterschied im Schadenverlauf zwischen Männern und Frauen ist zumindest in der genannten Produktbereichen hochsignifikant, mehr als Anlass genug also, das Merkmal Geschlecht in der Tarifierung heranzuziehen.

Damit ist klar: Die Prämien werden sich teilweise drastisch zwischen Männern und Frauen verschieben.