DVAG zu Unisex-Tarifen

Auweia!

Das wird den Aktuaren der Versicherungsunternehmen ordentlich Arbeit machen: Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes, nach dem ab Anfang 2013 Versicherungstarife, die in die Prämienkalkulation das Tarifierungsmerkmal Geschlecht einbeziehen, unzulässig sind.

Aus Gründen der Gleichbehandlung nachvollziehbar. Rein versicherungstechnisch fragwürdig, denn erweist sich ein Merkmal statistisch trennscharf, sollte es bei der Prämienkalkulation Berücksichtigung finden.

Unabhängig von der Frage ob richtig oder falsch: Zu was wird das führen, wenn alle Versicherungstarife auf „Unisex“ umgestellt werden?

Beispielsweise werden Rentenversicherungen und Private Krankenversicherungen mit Unisex-Tarifen für Frauen aufgrund der bisher einkalkulierten höheren Lebenserwartung günstiger, für Männer teurer. Dagegen dürften Kfz-Versicherungen für Frauen eher teurer werden. Denn statistisch verursachen Frauen weniger Unfälle als Männer, subventionieren also bei Unisex-Tarifen die Schadenkosten der Männer.

Noch fehlen die Ausführungsbestimmungen zum Urteil.

Fest steht aber: Sollte sich dieses nur auf neue Tarife beziehen, die ab 01.01.2013 angeboten werden, wird das Jahr 2012 bei einigen Produkten zu einem echten Schlussverkauf werden. Denn die Kunden, die von der geschlechtsabhängigen Tarifierung heute profitieren, werden sich diese Vorteile sichern, solange es sie noch gibt. Diejenigen, die benachteiligt sind, werden mit Neuabschlüssen bis 2013 warten.

Und bezieht sich die Regelung auch auf den Bestand, dann wird sich so mancher Versicherungskunde ziemlich über die Höhe der ersten Prämienrechnung im Jahr 2013 wundern. Die eine Hälfte so… 🙁 , die andere so… 🙂