Kriminalisierung

Sparkassen, Banken und Gewerkschaften laufen Sturm gegen den Plan der Regierung, schon am 11. Februar 2011 ein Gesetz zu verabschieden, nach dem die aktuell rund 300.000 Bankberater zukünftig in einer durch die BaFin geführten Datei registriert werden sollen.

Als Außenstehender ist man schon erstaunt über die heftige Gegenwehr, müssen sich doch die Vermittler der Versicherungsbranche schon seit Jahren registrieren, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen können. Insoweit hebt das Gesetzesvorhaben die längst überfällige Bevorzugung der Bankberater auf.

In erster Linie stammt die Entrüstung aus der Sorge um eine Kriminalisierung der Berater, denn über „verdeckte Ermittler“ sollen diese kontrolliert werden, und bei auffälligen Beratern soll es Sanktionen bis hin zum Berufsverbot geben. Auch das ist in der Versicherungsbranche längst gängige Praxis, denn im Vermittlerregister der AVAD (Auskunftsstelle für den Versicherungsaußendienst) werden schon seit vielen Jahren die „schwarzen Schafe“ mit ihren Vergehen aufgeführt.

Kritisiert wird auch, dass das Fehlverhalten des „kleinen Beraters“ oftmals Ergebnis der „ambitionierten Vorgaben“ des Managements ist, letztendlich der Berater also nur Erfüllungsgehilfe seiner Bank und „unschuldig“ ist. Da ist sicherlich was dran …

Und genau in diesem Punkt zeigt sich wieder einmal einer der Vorteile des Geschäftsmodells der DVAG Deutsche Vermögensberatung. Denn aufgrund unserer Eigenständigkeit hat keiner unserer Produktpartner die Möglichkeit, uns Produktionsziele oder Geschäftspläne vorzugeben, beides Mechanismen die letztendlich zu produktorientierter Beratung führen. Stattdessen können unsere Vermögensberater frei von solchen Steuerungseinflüssen dem Kunden branchenübergreifend das anbieten, was zu seinen Zielen, Wünschen und Möglichkeiten passt.