Honorarvermittlung

Viel wurde hier im Blog schon zur Honorarberatung geschrieben und diskutiert.

Ein aktueller, lesenswerter Artikel dazu findet sich in der Ausgabe der Financial Times vom 4. Februar 2011 (Seite 22) – allerdings nicht unter der Überschrift „Honorarberatung“, sondern „Honorarvermittlung“.

Ein feiner, aber wichtiger Unterschied, der direkt zum Problem des Themas führt: Nämlich zu den Vermittlern, die gleichzeitig beim Anbieter Provision und beim Kunden Honorar kassieren.

Die These der FTD: Honorarberater kann nur sein, wer gegen Honorar berät, ohne zu vermitteln.

Wer hingegen gegen Honorar und Provision berät und vermittelt, sollte sich als Honorarvermittler bezeichnen.

Ein Vorschlag, dem wir als DVAG Deutsche Vermögensberatung gut folgen können, denn so wäre zumindest in der Berufsbezeichnung eine Unterscheidung gegeben, obgleich wohl die meisten Kunden damit überfordert wären, diesen begrifflich feinen aber wichtigen Unterschied zu erkennen und zu verstehen.