Der Kunde ist schuld?

Mit einem Positionspapier zum Verbraucherschutz macht die Initiative Finanzstandort Deutschland IFD auf sich aufmerksam.

Der Initiative gehören namhafte deutsche Banken und Versicherer an. Besonders erwähnenswert ist folgender Passus des Positionspapiers:

„Wenn der Kunde überlegte und auf die eigenen Ziele und Möglichkeiten ausgerichtete Finanzentscheidungen treffen und hierfür die Verantwortung übernehmen kann, ist ein wesentlicher Beitrag zum Verbraucherschutz erbracht.“

So entsteht der Eindruck, die Initiative wolle mehr den Verbraucher selbst in die Verantwortung für qualifizierte Beratung nehmen.

Richtig ist ohne Zweifel, dass jeder Kunde im Beratungsgespräch mitwirken muss, und zwar weitgehend. Z.B. durch Offenlegung seiner wirtschaftlichen Situation und der bereits bestehenden Verträge sowie durch Artikulation seiner Bedürfnisse, Ziele und Wünsche. Erst darauf aufbauend sind qualifizierte Beratung und adäquate Produktempfehlungen möglich.

Dies ändert nichts daran, dass ein Großteil der Fehlberatungen der jüngsten Vergangenheit letztendlich darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde vom Berater gar nicht nach seinen Zielen und Wünschen gefragt wurde und Risiko-/Sicherheitspräferenzen nicht berücksichtigt wurden. Die Aussagen im Positionspapier der Initiative treffen deshalb nicht den Kern des Problems.

Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung verpflichten sich über ihre Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Vermögensberater dazu, generell den Kunden im Beratungsgespräch nach seinen Zielen und Wünschen zu befragen, sämtliche relevanten Daten aufzunehmen und darauf aufbauend eine individuelle Gesamtkonzeption zu erstellen. Und das selbstverständlich immer mit Mitwirkung des Kunden.