Take the money and run …

... so der Aufmacher in der Welt am Sonntag vom 24. Oktober 2010 (Seite 43).

Beschrieben wird die Situation eines 39-Jährigen, der vor lauter Sorge um Geldentwertung alles kündigt, was bislang für die Altersversorgung abgeschlossen wurde: Private Rentenversicherung, Riester-Rente und das Depot mit festverzinslichen Anlagen. Stattdessen fließt das gesamte frei gewordene Geld in eine eilig gekaufte Immobilie.

Mag sein, dass dies eine Extremreaktion ist, die die WamS als „Systemausstieg“ bezeichnet. Dennoch spiegelt sich in diesem Beispiel ansatzweise das wider, was der eine oder andere derzeit gerne tun würde.

Richtigerweise weist die WamS dann zumindest auf einige der Probleme hin, die ein solches Verhalten mit sich bringen kann:

  1. Je nach Zeitpunkt der Kündigung einer privaten Rentenversicherung kann dies mit erheblichen Verlusten verbunden sein, auch durch die Verpflichtung zur Rückzahlung von eingesparten Steuern.
  2. Die vorzeitige Kündigung einer Riester-Rente führt dazu, dass die staatlichen Zulagen in voller Höhe zurückgezahlt werden müssen.
  3. Private Lebens- und Rentenversicherungen bieten immer noch Überschussbeteiligungen von im Durchschnitt mehr als 4 Prozent, sind also bei den aktuellen Inflationsraten immer noch eine rentierliche Anlageform, ganz im Gegensatz zum Sparbuch.
  4. Die Immobilienpreise sind derzeit aufgrund der hohen Nachfrage überteuert.
  5. Es besteht durchaus die Gefahr, dass die Immobilienpreise langfristig sinken, mit ihnen der Wert der Geldanlage, denn allein aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist langfristig mit einem Rückgang der Nachfrage nach Immobilien zu rechnen.

Am Ende des Artikels wird so deutlich: Kurzschlussreaktionen mit Aufgabe bestehender Verträge ist, wenn es um die Altersversorgung geht, immer die schlechteste Lösung. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung, ihren Kunden hier mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Und im Übrigen gibt es neben Immobilien ja auch noch andere krisenfeste Anlageformen, zum Beispiel Sachwertfonds oder fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, die in Sachwerte investiert sind. Auch darauf weist die WamS hin.