Rat von Verbraucherschützern

Immer wieder muss genau hingesehen werden, wenn Verbraucherschützer Empfehlungen zur Geldanlage oder zur privaten Vorsorge abgeben und diese Empfehlungen dann von den Tageszeitungen in der Bevölkerung verbreitet werden.

So hat jetzt die Stiftung Warentest davon abgeraten, bei privaten Rentenversicherungen eine Dynamik einzuschließen, da mit jeder dynamischen Anpassung auf den Mehrbeitrag Provision anfalle (Kölner Stadtanzeiger vom 23. August 2010, Seite 11).

Ein Rat, der wohl nicht dafür geeignet ist, eine zukunftsorientierte private Altersversorgung uneingeschränkt zu gewährleisten. Denn dynamische Erhöhungen haben den Sinn, den Wert der abgesicherten Privatrente auch bei steigenden Preisen real zu erhalten. Darauf wird im Beitrag nicht hingewiesen.

Auch soll es Kunden geben, die von Jahr zu Jahr etwas mehr verdienen, allein aus Tariferhöhungen, manche auch aus individuellen Gehaltserhöhungen. Was liegt da näher, als die Altersversorgung über dynamische Erhöhungen unkompliziert „automatisch“ mitwachsen zu lassen? Auch dieses Argument wird nicht erwähnt.

Darüber hinaus fehlt in der Darstellung ein ganz entscheidender Vorteil der dynamischen Erhöhung: Es bedarf keiner erneuten Gesundheitsprüfung (relevant vor allem bei Tarifen mit Todesfallschutz).

Nicht erwähnt wird ebenso, dass jeder Kunde die dynamische Erhöhung auch aussetzen kann.

Und es fehlt ein Hinweis darauf, dass auch bei anderen Anlageformen erneut Abschlusskosten anfallen, wenn das monatliche Sparvolumen erhöht wird.

Schade, dass wieder einmal die Provision zum „Maß aller Dinge“ erklärt wird, denn dadurch geht all das verloren, was dem Kunden wirklich hilft.