Kleine Erfolge

Das waren noch Zeiten, als die Gewerkschaften die Rente mit 58 Jahren forderten.

Lange ist dies nicht her, doch mit Blick auf die Macht des Faktischen sind auch diese Forderungen verstummt. Denn inzwischen weiß jeder, dass schon ein Renteneintrittsalter 65 Jahre nicht finanzierbar ist, und folgerichtig wird dieses per Gesetz bis zum Jahr 2029 auf 67 Jahre angehoben.

Die Sozialpolitik zeigt nun erste Wirkung: So lag der durchschnittliche Rentenbeginn im Jahr 1998 noch bei 62,2, im Jahr 2008 bereits bei 63,2 Jahren. Ein Erfolg in die richtige Richtung, wenn auch nur ein kleiner. Denn je länger die Bevölkerung arbeitet, desto eher sind die nach dem Erwerbsleben anfallenden Kosten für staatliche Versorgung im Alter (Rente, Pflege, Krankheit) finanzierbar.

Dennoch nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein: Denn auch im Jahr 2008 musste fast die Hälfte der „Neurentner“ zum Teil empfindliche Abschläge bei der staatlichen Rente in Kauf nehmen, durchschnittlich immerhin 11,5 Prozent.

Und dabei wird es nicht bleiben, denn einer der wichtigsten Bestimmungsfaktoren für die Höhe der Versorgungslücke im Alter ist die Rentenbezugsdauer, also die Lebenserwartung. Und die steigt dramatisch an (siehe unser Blogbeitrag vom 2. Juli 2010).

Höchste Zeit also, sich mit Hilfe eines Vermögensberaters der DVAG Deutsche Vermögensberatung intensiv mit den Möglichkeiten privater Vorsorge auseinander zu setzen.

Und dabei sollte angesichts der Verlängerung der für vollen Rentenbezug notwendigen Lebensarbeitszeit auch das Thema BU unbedingt angesprochen werden. Denn für diesen Fall bietet die gesetzliche Sozialversicherung den jüngeren Menschen gar keinen Schutz mehr.