Einmalbeiträge: BAFin greift durch

Mehrfach haben wir als DVAG Deutsche Vermögensberatung in unserem Blog auf das bei einigen Versicherern geradezu explodierende Einmalbeitragsgeschäft und die damit für "Altkunden" verbundenen potentiellen Nachteile hingewiesen.

Jetzt hat die BAFin reagiert und verbindliche Anweisungen erlassen, so die Financial Times vom 26. Juli 2010 (Seite 15):

  1. Gelder aus Einmalbeitragsgeschäften müssen zukünftig in einem eigenständigen Kapitalstock angelegt und ausgewiesen werden, wenn das Einmalbeitragsgeschäft drei Prozent des gesamten Sicherungsvermögens übersteigt. So wird verhindert, dass das Einmalbeitragsgeschäft aus den Kapitalanlagen der Altbestände subventioniert wird, denn es muss sich selbst tragen. Die versprochenen Renditen werden sich so schnell nach unten an das aktuelle Kapitalmarktniveau annähern und zum spürbaren Rückgang des Einmalbeitragsgeschäftes führen.
  2. Lebensversicherer mit schnell kündbarem Einmalbeitragsgeschäft müssen – behördlich angeordnet – ihre Liquiditätsplanung an die der Banken anpassen, was die Rendite der Kapitalisierungsprodukte nochmals verringern wird. Denn Liquidität kostet Geld. Die Regelung macht insoweit Sinn, als bei einem Anstieg der Zinsen Kunden mit schnell kündbaren Einmalbeiträgen diese vermutlich kurzfristig abziehen – mit entsprechenden Liquiditätserfordernissen bei den Lebensversicherern.
  3. Haben die Kunden bei Einmalbeitragsgeschäften eine Verlängergungsoption, muss zukünftig im Vertrag auch ein Widerspruchsrecht des Versicherers enthalten sein. So kann verhindert werden, dass sich bei weiter sinkenden Marktzinsen die Rendite des Vertrages aus Sicht des Versicherers noch weiter verschlechtert.

Gute und sinnvolle Regelungen, meinen zumindest wir als DVAG Deutsche Vermögensberatung. Bleibt mit Spannung abzuwarten, wie sich das Einmalbeitragsgeschäft am Markt weiterentwickeln wird.