„Pseudomaklerei“

"Pseudomaklerei blüht und gedeiht weiter", so eine Überschrift im Versicherungsjournal vom 20.07.2010.

Wir freuen uns, dass sich dieser tagesktuelle, in der Branche inzwischen renommierte und weit verbreitete Online-Informationsdienst exakt den von uns hier in unserem Blog mehrfach vertretenen Argumenten zum Versicherungsmakler-Markt anschließt: Unter den sicherlich am Markt zahlreich vertretenen, sehr professionellen Maklern, die die Bezeichnung ungebundener Vermittler allemal zu Recht tragen, gibt es ebenso reichlich Vermittler, die als Makler registriert sind, faktisch aber ganz anders agieren: Zum Beispiel als Mehrfachvertreter mit Anschließung an einen Pool, als GmbH & Co KG mit unklarem Vermittlerstatus oder als Doppelagenten, so das Versicherungsjournal.

Damit wird erneut deutlich: Das in Deutschland seit drei Jahren geltende Vermittlergesetz, das dem Verbraucher Orientierung bei der Wahl des Beraters geben sollte, erreicht dieses Ziel im Bereich der Makler und ungebundenen Vermittler nur sehr begrenzt.

Denn wie man sieht: Nicht immer ist „Makler“ drin, wenn „Makler“ draufsteht.