Stumpfes Schwert

Mehr Verbraucherschutz durch bessere Qualifikation, mehr Ehrlichkeit und weit reichendere Haftung des Vermittlers, das war das Hauptziel des Versicherungsvermittlergesetzes, das in Deutschland seit nunmehr über 3 Jahren in Kraft ist.

Sicherlich wurde das Ziel mit dem Gesetz zu einem gewissen Prozentsatz erreicht, auch wenn es immer wieder Diskussionen um Nachbesserungsbedarf gibt.

Dass es aber auch weiterhin trotz und mit Gesetz eklatante Problemfälle geben kann, zeigt ein Bericht im Versicherungsjournal vom 29. Juni 2010.

Dort wird unter der Überschrift „Die schwierige Jagd auf schwarze Schafe“ über einen solchen Fall berichtet. Die Sachlage ist einfach und zeigt Lücken auf: Aktuell wurde von der IHK Südthüringen ein Versicherungsmakler registriert, dem im Jahr 2004 von der BAFin wegen des nachweislichen Verdachts auf Anlagebetrug jede weitere Vermittlungstätigkeit untersagt wurde.

Nun stellte sich heraus, dass die Verfügung der BAFin auch nach 6 Jahren noch nicht rechtskräftig und der Prozess wegen Anlagebetrug noch nicht abgeschlossen ist. Die IHK Südthüringen hatte so keine Grundlage dafür, die Eintragung im Vermittlerregister als Makler zu verweigern.

Völlig zu Recht weist deshalb das Versicherungsjournal darauf hin, dass auch die Versicherer gefordert sind: Nehmen diese kein Geschäft von diesem Makler an, ist diesem die Geschäftsgrundlage entzogen. Bleibt für uns als DVAG Deutsche Vermögensberatung zu hoffen, dass dies so gehandhabt wird.