Honorarberatung

Wieder einmal wird in der Wirtschaftspresse sehr verkürzt Stimmung gegen die provisionsbasierte Beratung in der Finanzbranche gemacht – verbunden mit ebenso verkürzten Argumenten für die Honorarberatung.

Das Thema ist offensichtlich derzeit bei den Journalisten und Redakteuren „en vogue“. Dabei sind Ursachen für mögliche Mißstände in der Finanzberatung allenfalls ganz am Rande in den Vergütungssystemen zu suchen. Schade, dass so die für den Kunden viel wichtigeren Argumente wie Produkt- und Anbieterqualität, Beratungskonzeption, Service und Kompetenz des Beraters von den Journalisten gar nicht mehr erwähnt werden.

Dieses Mal meldet sich die Frankfurter Rundschau in ihrer Ausgabe vom 28.06.2010 auf Seite 14 zu Wort. „Wer Versicherungspolicen erwirbt, zahlt kräftig Provisionen“, heißt es dort gleich zu Beginn des Beitrags. Allein dieser Einstieg ins Thema ist suggestiv.

„Bei einer Rentenversicherung mit 40 Jahren Laufzeit kommen leicht 10.000 Euro Provision zusammen“, so weiter im Text. Naheliegend, dass der Leser der Rundschau auch bei dieser suggestiven Aussage das Gefühl haben muss, er werde „abgezockt“. Gänzlich fehlen hingegen Beispiele aus dem Tagesgeschäft eines redlichen Beraters, z.B. die Höhe der Provision bei Vermittlung einer Riester-Rente. Denn hierbei käme zu Tage, dass die Abschlußprovision regelmäßig im dreistelligen Bereich liegt, mit Blick auf den Beratungsaufwand eher ein bescheidenes Salär, für das ein Honorarberater nicht antreten würde.

Sodann wird dem Leser nahegelegt, sich nach Anbietern zu erkundigen, die Nettotarife ohne einkalkulierte Abschlussprovision anbieten und sich die Beratung bei einem Honorarberater oder durch Eigenrecherche im Internet zu besorgen.

Wir als DVAG Deutsche Vermögensberatung meinen: Eine derart undifferenzierte Darstellung des Sachverhaltes haben die Leser der Frankfurter Rundschau eigentlich nicht verdient.

Immerhin: Gegen Ende des Beitrages dann doch noch die Erkenntnis: „Wer allein Versicherungspolicen ohne Provision kaufe, etwa im Internet bei einem Direktversicherer, müsse wissen, dass er auf sich allein gestellt sei“. Stimmt!