Rürup für Selbständige

Ausführlich widmet sich die Welt am Sonntag in ihrer heutigen Ausgabe der Altersversorgung von Selbständigen.

Diese sind zwar von den Zwängen der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, aber gerade Existenzgründer vernachlässigen zu lange die damit einhergehende Notwendigkeit, sich eigenverantwortlich schnellstmöglich um den Aufbau der Versorgung zu kümmern.

Wieder einmal wollen wir die Ausführungen der hier schreibenden Journalisten ergänzen, denn wichtige Argumente fehlen. Beleg dafür, dass sich auch Selbständige dringend ratsuchend an einen Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung wenden sollten.

So schreibt die WamS, die Rürup-Rente eigne sich zwar grundsätzlich für die Altersversorgung des Selbständigen, ihr Nachteil sei aber die regelmäßige monatliche Zusatzbelastung, und wenn diese nicht mehr aufzubringen sei, müsse der Vertrag unter Inkaufnahme von Verlusten gekündigt werden.

Erstaunlich, dass die WamS das so abdruckt. Es ist ja gerade einer der großen Vorteile der Rürup-Rente, dass man diese Vertragsform mit sehr geringer monatlicher Belastung abschließen, unterjährig aber mit ganz erheblichen Einmalbeiträgen (bis zum Erreichen der steuerlich geförderten Höchstbeiträge) aufstocken kann. Ideal also für Selbständige, deren Einkommen nicht regelmäßig sind.

Im Übrigen ist es falsch, dass ein Vertrag gekündigt werden muss, wenn die Beiträge vorübergehend nicht bezahlt werden können. Dafür gibt es die Konstruktion der – auch befristeten – Beitragsfreistellung, die eine schadlose Fortführung des Vertrages ermöglicht.

Also nochmals unser Rat an alle Selbständigen: Nach Lektüre der Sonntagszeitung unbedingt den Rat eines Vermögensberaters der DVAG einholen. 🙂