DVAG zu: „Erbschutzversicherung“

Eine private Pflegeversicherung ist nichts anderes als eine „Erbschutzversicherung“, so der Tenor der vom wissenschaftlichen Institut der PKV heraus gegebenen Studie „Die Pflegeversicherung und die Pflegeausgaben im internationalen Vergleich“.

Was steckt dahinter?
Nach den Ergebnissen der Studie wird die gesetzliche Pflegeversicherung die notwendigen Mittel oder Leistungen für Pflege nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stellen können. Es sei denn, der Beitragssatz wird demographiebedingt auf über 5% angehoben, was angesichts der Belastung der Bürger und Unternehmen mit Sozialversicherungsabgaben wohl nicht durchsetzbar ist.

Damit ist es völlig richtig: Die private Pflegeversicherung ist auch eine Erbschutzversicherung. Denn wer privat vorsorgt, sichert so auch den Teil des Vermögens ab, der später einmal an die eigenen Kinder vererbt werden soll. Ohne private Pflegeversicherung besteht dagegen ein beträchtliches Risiko, dass von der geplanten Erbschaft pflegebedingt wenig oder nichts übrig bleibt und zusätzlich die eigenen Kinder aus ihrem Vermögen einen Teil der Pflegekosten übernehmen müssen – zusätzlich zu den von diesen ohnehin zu leistenden Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Viele gute Gründe also für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.