Falscher Rat?

„Anlageberatung“, so heißt eine 4-seitige Beilage zur Financial Times FTD vom 27. Mai 2010.

Im Artikel „Dramatische Versorgungslücke“ rät dort dort eine Beraterin namens Kazemieh Frauen für die private Altersversorgung in erster Linie zum Abschluss von Fondssparplänen. Das Argument: Diese sind jederzeit auflösbar.

Das stimmt.

Stellt sich aber die Frage, was eine Altersversorgung wert ist, die vor Eintritt ins Rentenalter aufgelöst wird.

Ein bischen ökonomischer „Zwang“ zur Fortführung und damit eben zur nicht vorzeitigen Auflösung ist gerade beim so existentiellen Thema Altersversorgung vielleicht gar nicht schlecht. So belohnt eine private Rentenversicherung – ganz anders als ein  Fondssparplan – denjenigen, der bis zum Ablauf durchhält, mit zum Teil sehr ansehnlichen Schlußgewinnanteilen. Dies motiviert naturgemäß dazu, den Vertrag durchzuhalten, also nicht vorzeitig aufzulösen und damit die Altersversorgung zu erhalten.

Natürlich kann dies im Einzelfall während der Vertragslaufzeit zu finanziell schwierigen Situationen führen, wenn Liquiditätsengpässe auftreten.

Vermögensberater der DVAG Deutsche Vermögensberatung raten deshalb im Regelfall dem Kunden, zusätzlich zur privaten Rentenversicherung (z.B. monatlich 75 Euro) eine Liquidtätsreserve (z.B. monatlich 25 Euro Geldmarktfonds) aufzubauen. Diese schützt davor, die später dringend benötigte Altersversorgung auflösen zu müssen.