DVAG zum „Beipackzettel“

„Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.

Wer kennt ihn nicht, und dieser Werbezusatz der Arzneimittelbranche fällt einem unweigerlich ein, wenn es um den so genannten „Beipackzettel“ für Finanzprodukte geht, der in Kürze eingeführt werden soll. Ziel: Dem Kunden deutlich machen, wie riskant das ihm angebotene Produkt ist.

Schon heute gibt es gerade zu den sehr riskanten und hoch verprovisionierten Produkten (geschlossene Fonds / Derivate) anschauliche, bunte Zeichnungsprospekte mit vielfältigsten Informationen zum Anlagehintergrund, zu Zahlungsmodalitäten sowie zu möglichen Risiken.

Beipackzettel werden sicher weniger bunt. Vielleicht ist schon deshalb die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Kunde sie nicht liest. Und noch geringer wird die Wahrscheinlichkeit, wenn die Beipackzettel ähnlich verklausuliert sind wie bei Medikamenten. In der FAZ vom 9. Januar 2010 heißt es dazu: „Die Pläne der Bundesregierung, Privatpersonen mittels Beipackzetteln vor dem Kauf falscher Finanzprodukte zu schützen, sind Ausdruck größter Hilflosigkeit“.

Ganz sicher werden „Beipackzettel“ ein Problem nicht lösen: Nämlich dem Kunden Hilfestellung bei der Auswahl aus verschiedenen Produktlösungen zu geben. Allein am Beispiel Altersversorgung wird dies schnell deutlich. Denn viele Faktoren sind dafür maßgeblich, welches Konzept im Einzelfall für den Kunden optimal ist. Eben wie beim Arzt, ohne den der Patient auch nicht weiß, welches Medikament das für ihn Beste ist.

Es bleibt also dabei: „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. In der Finanzbranche ist dies der Vermögensberater der Deutsche Vermögensberatung DVAG.