DVAG: Schwerwiegende Kritik an Honorarberatung

Eine Studie mit interessanten und schwerwiegenden Ergebnissen zur Honorarberatung hat das PFI Private Finance Institute an der European Business School veröffentlicht: Es ging um Einschätzungen von ungebundenen Vermittlern und Beratern in der Finanzbranche zur Honorarberatung, also um die Einschätzungen derjenigen, die die Honorarberatung betreiben und (teilweise) befürworten.

Einige der Ergebnisse:

  1. Mit 80% spielt die Abschlussprovision für Versicherungsprodukte auch bei ungebundenen Vermittlern die bedeutendste Rolle für das Einkommen. Honorare werden das nicht kompensieren können.
  2. Nur gut 3% der Befragten gaben an, ausschließlich gegen Honorar zu beraten. Offensichtlich ist der Markt deutlich zu klein.
  3. Rund 44% der Befragten arbeiten auf Honorar- und Provisionsbasis. Der Kunde dürfte also Schwierigkeiten dabei haben, zu erkennen, wem er gegenüber sitzt.
  4. Als Hauptgrund für die fehlende Verbreitung der Honorarberatung bei ungebundenen Vermittlern wird die fehlende Akzeptanz bei den Kunden genannt. Auch hier stellt sich die Frage nach der Relevanz des Marktes.
  5. Nur 17,9% derjenigen, die Honorar und Provision kassieren, geben im Gegenzug die volle Provision an den Kunden ab. Nur gut ein Viertel verrechnet die Provision mit dem Honorar.

Was die Umfrageergebnisse deutlich machen: Die Honorarberatung wird von vielen Beratern dazu genutzt, die Provisionsvergütung aufzubessern. Der Kunde zahlt so zwei Mal.

Wenn also Verbraucherschützer die Honorarberatung fördern wollen, sollten sie genau hinsehen, was da in der Praxis bei den ungebundenen Vermittlern und bei den sich so bezeichnenden Honorarberatern geschieht.

Wir als DVAG meinen: Jeder Berater sollte sich Im Rahmen seines Geschäftsmodells einmal und unwiderruflich entscheiden müssen: Entweder zu 100% auf Provisionsbasis oder zu 100% auf Honorarbasis mit Auskehrung sämtlicher Provisionen. Nur das fördert Transparenz. Für die Kunden nachteilige Mischmodelle sind aber heute die gängige Praxis und können – wie man sieht – sehr schnell grenzwertig werden.

Im Übrigen gäbe es nach unserem Vorschlag gerechte  „Waffengleichheit“ zu den gebundenen Vermittlern, zu denen im Versicherungsbereich auch die Vermögensberater der DVAG gehören. Denn die haben nicht die Möglichkeit, beliebig bei Kunde A als gebundener und bei Kunde B als ungebundener Vermittler aufzutreten.