Schon wieder die Makler …

20 Monate ist Prof. Dr. Hirsch als Versicherungsombudsmann im Amt. Jetzt kam im Rahmen eines Vortrages zu Tage, was eigentlich jeden Kunden interessieren sollte:

Es sind die Makler und diejenigen, die sich so bezeichnen, die sich der Schlichtungsfunktion des Ombudsmannes systematisch entziehen. Prof. Dr. Hirsch kritisiert dies deutlich, ein Hinweis darauf, dass ihm offensichtlich reichlich Kundenbeschwerden zur Beratung durch die Makler vorliegen.

Konkret bedeutet dies alles: Ein Kunde, der mit einem Versicherungsmakler unzufrieden ist, hat weder die Möglichkeit, sich bei der Aufsicht BaFin noch beim Ombudsmann zu beschweren.

So kann man eigentlich jedem Kunden auch aus diesem Blickwinkel heraus nur raten, von den ungebundenen Vermittlern die Finger weg zu lassen, denn im Zweifel steht man allein im Regen oder muss gebührenpflichtige anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Und wirklich unabhängig sind die meisten ja sowieso nicht, nur das zu erkennen ist nicht einfach.

Ganz anders beim gebundenen Vermittler: Hier weiss der Kunde immer, woran er ist. Und er hat die Möglichkeit, über den Versicherer sowohl die BAFin als auch den Ombudsmann in Anspruch zu nehmen.

Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) meint: Kleine, aber bedeutende Unterschiede …