118 Millionen

Seit gerade einmal fünf Jahren (Stichtag 1.1.2009) besteht für Kunden mit neu abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit, bei einem Versicherungswechsel die bis dahin aufgebaute Alterungsrückstellung zum neuen Versicherer "mitzunehmen". Die Politik wollte durch diese gesetzliche Regelung den Wettbewerb in der PKV fördern.

Wie funktioniert das? Bei Neuabschluss richtet sich der Beitrag nach dem aktuellen Alter. Wer also mit 25 Jahren eine Vollversicherung abgeschlossen hat und mit 45 Jahren den Versicherer wechseln will, wird dort fast immer einen deutlich höheren Beitrag als beim bisherigen Versicherer zahlen müssen. Ganz anders sieht die Rechnung aus, wenn der Kunde die bisher aufgebaute Alterungsrückstellung mitbringt, denn diese setzt der neue Versicherer beitragsmindernd ein.

Das Gesetz zeigt Wirkung: Belief sich im Jahr 2011 das Volumen übertragener Altersungsrückstellungen erst auf 22 Millionen Euro, waren es im Jahr 2012 schon 118 Millionen Euro, so die Berechnungen des aktuellen Map-Reports Krankenversicherung. Ein Großteil des Neugeschäftes besteht insoweit aus Umdeckungen. Ein Vorgeschmack auf das, was marktweit geschehen würde, wenn, wie bereits avisiert, die Mitnahme von Alterungsrückstellungen auch für die vor dem 1.1.2009 abgeschlossenen Krankenversicherungen ermöglicht werden würde.