§ 34f GewO (Teil 1)

Nichts bewegt derzeit die Branche der Finanzvertriebe so wie der zum 01.01.2013 in Kraft getretene § 34f Gewerbeordnung.

In einer kleinen Serie wollen wir deshalb hier im Blog darstellen, worum es geht, wie wir es sehen und wie die DVAG Deutsche Vermögensberatung positioniert ist.

Heute: Teil 1 – Auswirkungen am Markt

Im Grunde müssten wir als DVAG den § 34f GewO kritisieren. Denn im Rahmen unseres eigenen Ausbildungssystems spielen die Geldanlage und das Investmentgeschäft schon immer eine übergeordnete Rolle, da dieses Geschäft integraler Bestandteil unserer Allfinanzberatung ist. Dass nunmehr trotz nachgewiesenen Fachwissens mehrere tausend Vermögensberater nachträglich eine IHK-Prüfung ablegen müssen, ist insoweit schwer nachvollziehbar.

Dennoch begrüßen wir trotz dieses immensen Schulungsaufwandes die Neuregelung. Denn das Gesetz schützt den Kunden an einer ganz empfindlichen, bisher unregulierten Stelle: Nämlich dort, wo bisher kaum ausgebildete Anlageberater ahnungslosen Kunden Finanzprodukte mit hohen Renditeversprechen verkauft haben und hinterher der Kunde hohe Verluste verbuchen mußte und im Grunde kaum eine Möglichkeit hatte, über den Nachweis einer Falschberatung Schadenersatz zu erlangen.

Das Gesetz wird deshalb nicht nur den Verbraucher vor unqualifizierter Falschberatung schützen, sondern auch zu einer Marktbereinigung führen: Ein Großteil der Vermittler des grauen Kapitalmarktes wird sich den gesetzlichen Anforderungen und den damit einhergehenden Ausbildungs- und Prüfungsnachweisen nicht stellen und auch die damit verbundenen hohen Gebühren nicht aufbringen wollen. Gleiches gilt für den einen oder anderen Makler, die das Thema derzeit stark beschäftigt, glaubt man den Berichten von den einschlägigen Maklermessen. Auch Versicherungsvertreter werden wohl in Zukunft überwiegend die Anlageberatung einstellen, da die hohen gesetzlichen Hürden gescheut werden.

Bleibt: Die Anzahl der Berater, die die gesetzliche Erlaubnis zur Finanzanlagenvermittlung haben werden, wird nur noch ein Bruchteil der bisher in diesem Segment tätigen Berater ausmachen. Mit dabei: Vermögensberater der DVAG.