Archiv für die Kategorie ‘Makler’

Makler gegen Honorarberatung

Montag, 18. Januar 2010

Man sollte vermuten, die Makler sind diejenigen, die sich für die Honorarberatung einsetzen. Denn sie werben gegenüber dem Kunden mit Unabhängigkeit von Versicherern und Banken. Und allein dies legt es nahe, sich vom Auftraggeber, dem Kunden vergüten zu lassen.

Interessantes dazu bieten aktuelle Ausführungen von Harald Krauß, seines Zeichens der frühere Hauptgeschäftsführer des Europäischen Vermittlerverbandes, insoweit tief mit der Materie vertraut.

Er lehnt die Honorarberatung auch für den Makler ab, mit dem Argument, dass dieser auch für den Versicherer Dienstleistungen erbringe, die eine Vergütung durch diesen rechtfertigen. Zu solchen Leistungen gehören beispielsweise die Beschaffung von Informationen über das zu versichernde Risiko oder die Mitwirkung an individuellen Deckungskonzepten. „Folgerichtig ist es angemessen und betriebswirtschaftlich erforderlich, dass der Versicherer dem Versicherungsmakler diese ihm erbrachte Wertschöpfung entsprechend vergütet“, so Krauß.

Aus Sicht der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) ist ergänzend anzumerken: Auch Versicherungsmakler - so wie Vermögensberater – beraten Kunden, sie sind aber auch Vermittler. Vermitteln bedeutet hier, Interessensausgleich zwischen Versicherer und Kunde herbei zu führen. Vermittler sind demnach beiden Seiten verpflichtet.

Es bleibt also dabei: Die Honorarberatung ist etwas für den Honorarberater, denn dieser übernimmt selbst keine Vermittlungsfunktion.

Vermögensberater überlegen

Montag, 14. Dezember 2009

Eine neue Studie des Marktforschungsinstituts Psychonomics bringt es eindrucksvoll auf den Punkt: Gebundene Vermittler, zu denen im Versicherungsbereich auch die Vermögensberater der DVAG gehören, sind den Maklern in puncto Service überlegen.

So haben im Rahmen einer breit angelegten Kundenbefragung die Kunden in allen Service-Kategorien – Erreichbarkeit, Engagement im Schadenfall, und Sofortregulierung – den gebundenen Vermittlern zum  Teil signifikant bessere Noten gegeben.

Wer hätte das gedacht..?! (wir schon ;-) )

In jedem Fall gibt es keinerlei Grund für unsere Vermögensberater, mit Blick auf die Makler nicht mit großem Selbstbewusstsein zu beraten.

DVAG: Schwerwiegende Kritik an Honorarberatung

Freitag, 11. Dezember 2009

Eine Studie mit interessanten und schwerwiegenden Ergebnissen zur Honorarberatung hat das PFI Private Finance Institute an der European Business School veröffentlicht:

Es ging um Einschätzungen von ungebundenen Vermittlern und Beratern in der Finanzbranche zur Honorarberatung, also um die Einschätzungen derjenigen, die die Honorarberatung betreiben und (teilweise) befürworten.

Einige der Ergebnisse:

  1. Mit 80% spielt die Abschlussprovision für Versicherungsprodukte auch bei ungebundenen Vermittlern die bedeutendste Rolle für das Einkommen. Honorare werden das nicht kompensieren können.
  2. Nur gut 3% der Befragten gaben an, ausschließlich gegen Honorar zu beraten. Offensichtlich ist der Markt deutlich zu klein.
  3. Rund 44% der Befragten arbeiten auf Honorar- und Provisionsbasis. Der Kunde dürfte also Schwierigkeiten dabei haben, zu erkennen, wem er gegenüber sitzt.
  4. Als Hauptgrund für die fehlende Verbreitung der Honorarberatung bei ungebundenen Vermittlern wird die fehlende Akzeptanz bei den Kunden genannt. Auch hier stellt sich die Frage nach der Relevanz des Marktes.
  5. Nur 17,9% derjenigen, die Honorar und Provision kassieren, geben im Gegenzug die volle Provision an den Kunden ab. Nur gut ein Viertel verrechnet die Provision mit dem Honorar.

Was die Umfrageergebnisse deutlich machen: Die Honorarberatung wird von vielen Beratern dazu genutzt, die Provisionsvergütung aufzubessern. Der Kunde zahlt so zwei Mal.

Wenn also Verbraucherschützer die Honorarberatung fördern wollen, sollten sie genau hinsehen, was da in der Praxis bei den ungebundenen Vermittlern und bei den sich so bezeichnenden Honorarberatern geschieht.

Wir als DVAG meinen: Jeder Berater sollte sich Im Rahmen seines Geschäftsmodells einmal und unwiderruflich entscheiden müssen: Entweder zu 100% auf Provisionsbasis oder zu 100% auf Honorarbasis mit Auskehrung sämtlicher Provisionen. Nur das fördert Transparenz. Für die Kunden nachteilige Mischmodelle sind aber heute die gängige Praxis und können – wie man sieht – sehr schnell grenzwertig werden.

Im Übrigen gäbe es nach unserem Vorschlag gerechte  ”Waffengleichheit” zu den gebundenen Vermittlern, zu denen im Versicherungsbereich auch die Vermögensberater der DVAG gehören. Denn die haben nicht die Möglichkeit, beliebig bei Kunde A als gebundener und bei Kunde B als ungebundener Vermittler aufzutreten.

Schon wieder die Makler …

Dienstag, 01. Dezember 2009

20 Monate ist Prof. Dr. Hirsch als Versicherungsombudsmann im Amt. Jetzt kam im Rahmen eines Vortrages zu Tage, was eigentlich jeden Kunden interessieren sollte: Es sind die Makler und diejenigen, die sich so bezeichnen, die sich der Schlichtungsfunktion des Ombudsmannes systematisch entziehen. Prof. Hirsch kritisiert dies deutlich, ein Hinweis darauf, dass ihm offensichtlich reichlich Kundenbeschwerden zur Beratung durch die Makler vorliegen.

Konkret bedeutet dies alles: Ein Kunde, der mit einem Versicherungsmakler unzufrieden ist, hat weder die Möglichkeit, sich bei der Aufsicht BaFin noch beim Ombudsmann zu beschweren.

So kann man eigentlich jedem Kunden auch aus diesem Blickwinkel heraus nur raten, von den ungebundenen Vermittlern die Finger weg zu lassen, denn im Zweifel steht man allein im Regen oder muss gebührenpflichtige anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Und wirklich unabhängig sind die meisten ja sowieso nicht, nur das zu erkennen ist nicht einfach.

Ganz anders beim gebundenen Vermittler: Hier weiss der Kunde immer, woran er ist. Und er hat die Möglichkeit, über den Versicherer sowohl die BAFin als auch den Ombudsmann in Anspruch zu nehmen.

Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) meint: Kleine, aber bedeutende Unterschiede …

DVAG zu: Abschlussprovision in KV

Samstag, 28. November 2009

“Provisionen kommen auf den Prüfstand. Teurer Wechsel der Krankenversicherung”

so, die “Headline” in einem Beitrag der Financial Times vom 20.11.2009.

Was steckt dahinter? 

Die Abschlussprovision in der Krankenversicherung führt zu Umdeckungen, ohne dass der Kunde hiervon profitiert. Helfen sollen: Bessere Qualifikation der Berater; längere Provisionshaftzeiten; Verzicht auf überhöhte Abschlußprovision. So die plakativen und, so meine ich, undifferenzierten Aussagen in der FTD.

Wichtige Aspekte fehlen im Bericht:

  1. Der in Konkurs gegangene Finanzvertrieb MEG belegt: Gerade die Versicherer tragen große Verantwortung, denn sie sind es, die in diesem Fall bis zu 16 (!) Monatsbeiträge Provision gezahlt haben. Neugeschäft um jeden Preis, so etwas muss Missstände auslösen!
  2. Der Fall MEG zeigt auch: Längere Provisionshaftzeiten helfen nicht, denn nach dem Konkurs der MEG werden die noch ausstehenden Provisionen vermutlich nicht mehr auftauchen und unweigerlich die nächste Beitragsanpassung noch höher ausfallen lassen. Den Schaden haben die Bestandskunden. 
  3. Es sind wieder nur einige wenige, die ein jahrzehntelang bewährtes Vergütungsmodell ins Wanken bringen. Denn systematisch umdecken kann nur der Mehrfachvertreter / Makler, der mit mehreren KV-Unternehmen zusammenarbeitet und je nach Vorversicherung des Kunden beliebig nach dem Versicherer Ausschau hält, der ein vermeintlich günstigeres (oft nur hoch verprovisioniertes) Angebot bereit hält.
  4. Nicht betroffen ist die immer noch mit Abstand größte Vermittlergruppe, die der gebundenen Vermittler, zu denen auch die DVAG mit ihren Vermögensberatern gehört. Weder werden dort derart überhöhte Provisionen bezahlt, noch hat der gebundene Vermittler die Möglichkeit, sich beliebig und von Fall zu Fall an denjenigen Versicherer zu wenden, der die höchste Provision zahlt. Ein “Umdeckungs-Hin-und-Her” ist hier also überhaupt nicht möglich.

Wieder einmal zeigt sich: Einige wenige richten Schaden an und sogleich wird der Gesamtmarkt mit all denjenigen, die kundenorientiert, ehrlich und seriös arbeiten, in Frage gestellt.

Viel besser wäre, wenn die betroffenen Versicherer bei der Auswahl ihrer Vertriebspartner vorsichtiger und wählerischer wären und nicht um jeden Preis Neugeschäft am Markt einkaufen.

Dann müssen weder die Qualifikation der gesamten Vermittlerschaft, die Provisionshaftzeiten oder das Vergütungsmodell in der Krankenversicherung insgesamt in Frage gestellt werden.

Sturm im Wasserglas?

Samstag, 17. Oktober 2009

Im Finanzteil berichtet die Welt in ihrer Ausgabe vom 15. Oktober über einen Kongress zur unabhängigen Finanzberatung, auf dem intensiv über die Honorarberatung diskutiert wurde.

Die Argumente, die in der Welt nachzulesen sind, haben wir in unserem Blog in anderen Beiträgen bereits dargestellt.

Erstaunlich ist aber: Selbst die Versicherungsmakler argumentieren heftig gegen die Honorarberatung und sprechen sich vehement für die traditionellen Provisionsmodelle aus.

Dies erstaunt mich schon, denn bisher war ich davon ausgegangen, dass gerade die Makler, die ja am Markt als unabhängige Berater auftreten, die Honorarberatung haben wollen. Dem ist offensichtlich nicht so!

Was bleibt übrig? Für die gebundenen Vermittler ist die Honorarberatung nicht sinnvoll. Die Kunden wollen sie nicht haben. Und nun sprechen sich auch noch die Versicherungsmakler dagegen aus. Es dreht sich also hier um ein Vergütungsmodell, für das sich gerade einmal etwas mehr als einhundert Honorarberater interessieren.

Maklerpools konterkarieren Unabhängigkeit

Mittwoch, 14. Oktober 2009

Erneut meldet sich mit dem VDVM ein Maklerverband zu Wort, der die Unabhängigkeit der eigenen Mitglieder in Frage stellt. Das sollte zu denken geben!

Wieder wird die Konstruktion der Pools thematisiert, denen sich in Deutschland inzwischen ein sehr großer Teil der Versicherungsmakler angeschlossen hat (s. Zeitschrift für Versicherungswesen vom 1. Oktober 2009).

Dort äußert sich Holger Mardtfeld, Mitglied der Holding von Martens und Prahl, einem der großen Maklerhäuser in Deutschland, sinngemäß wie folgt:  Pools geben fertige Produkte vor und kassieren zunächst die Provision selbst, um diese dann nach Abzug einer Kostenbeteiligung an den Makler weiterzugeben. Dadurch beschneidet sich der Makler nicht nur in seinem Kundenversprechen, individuelle Produkte aus dem Gesamtmarkt zu besorgen. Er begibt sich auch in gefährliche Abhängigkeit zum Pool, vor allem, wenn der Makler die Zusammenarbeit beenden will, wenn der Pool Konkurs geht oder wenn sich Versicherer in nennenswertem Umfang am Pool beteiligen.

Es bleibt dabei: Nur beim gebundenen Vermittler, zu dem auch die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) mit ihren Vermögensberatern gehört, weiß der Kunde zweifelsfrei, woran er ist. Denn wir legen gleich im Erstkontakt unsere Partnergesellschaften offen und erläutern dem Kunden, wie er von diesen Partnerschaften profitiert.

Beim Makler kann sich der Kunde, wie man sieht, ganz und gar nicht auf das vom Gesetzgeber eigentlich gewollte Siegel “Unabhängigkeit” verlassen. Insoweit muß man sich schon die Frage stellen, ob die Gesetzgebung zum ungebundenen Vermittler (Vermittlergesetz) ausreicht, um Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Die Konstruktion der Pools wirkt in jedem Falle entgegengesetzt und verschleiert die durch das Gesetz eigentlich gewollte Transparenz zum Status eines Vermittlers.

Makler zweifeln eigene Unabhängigkeit an!

Freitag, 09. Oktober 2009

Der Versicherungsmakler tritt gegenüber seinen Kunden als unabhängiger Berater auf. Unabhängigkeit bedeutet dabei unter anderem, sich keinem bestimmten Produktanbieter verpflichtet zu fühlen.

Ein interessanter und aufschlussreicher Artikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Versicherungsvertrieb 5 / 2009 vom 1. Oktober 2009 lässt erneut Zweifel an der Unabhängigkeit des Maklers aufkommen.

Dort wird berichtet, dass zwischenzeitlich ein Versichererkonsortium aus vier Versicherern die Kapitalmehrheit am größten deutschen Maklerpool BCA AG übernommen hat.

“Ich sehe das kritisch”, sagt Versicherungsmakler Stefan Jauernig und sieht durch die Beteiligungen von Versicherern an Maklern deren Unabhängigkeit in Frage gestellt.

Wir sehen das ebenso kritisch!

DVAG fragt: Versicherungsmakler im Dilemma?

Montag, 28. September 2009

Schon wieder wird die Zukunft der Versicherungsmakler düster gezeichnet.

Dieses Mal sogar vom Berufsverband Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) selbst, so der Branchendienst “Bocquel-News”, der in einem lesenswerten Artikel auch VDVM-Vorstand Holger Mardfeldt zitiert.

Dieses mal geht es nicht darum, dass die Makler unter der Bürokratie leiden oder viel zu wenig verdienen, um überleben zu können. Ich hatte über diese Phänomene in einem früheren Beitrag bereits berichtet.

Nein, dieses Mal geht es um Probleme, die aus dem Berufsstand selbst kommen: So hat sich die Anzahl der Makler seit Einführung des Vermittlergesetzes von 20.000 auf über 40.000 Makler erhöht. Der Grund: Finanzvertriebe wie MLP melden jeden ihrer Berater im Vermittlerregister als “Versicherungsmakler” an. Dazu Holger Mardfeldt: „Es darf daran gezweifelt werden, ob diese ‚Ein-Personen-Makler’ echte Versicherungsmakler sind. Zu oft werden fertige Produktlösungen verkauft, nicht immer Produkte individuell gestaltet und Kunden sachgerecht beraten.”

Hinzu kommt: Immer mehr Versicherer versuchen mit immer wieder neuen Ideen, Makler an sich zu binden, sei es durch Kapitalbeteiligungen an Maklerpools, weitgehende technologische Einbindung, Incentives, Sonderboni oder andere Anreize, mit denen der Makler für das Unternehmen  “eingenommen” wird.

Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) meint: Solche Entwicklungen unterlaufen die Intention des Gesetzgebers, gebundene und ungebundene Vermittler abzugrenzen. Wenn jetzt immer mehr Makler hart am Rande des gebundenen Vermittlers “segeln”, sich aber gleichzeitig beim Kunden als ungebunden darstellen, sehen wir darin eine Wettbewerbsverzerrung, die nicht der Idee des Vermittlergesetzes entspricht. AWD läßt grüßen.

DVAG Meinung: Honorarberatung kann sinnvoll sein

Montag, 14. September 2009

Immer wieder kursiert in den letzten Wochen und Monaten in den Medien das Thema Honorarberatung. Das Thema ist uralt:  Schon vor 20 Jahren versuchte ein Versicherer namens Transatlantische Versicherung (ist längst vom Markt verschwunden) mit eigenen Veranstaltungsreihen,  die Honorarberatung salonfähig zu machen.

Wie sieht das die DVAG? Zunächst einmal sollte der Markt und nicht der Gesetzgeber regeln, nach welcher Form Dienstleistungen vergütet werden. Zu Recht hinterfragt kein Mensch, warum der BMW- oder Mercedes-Händler seine Vergütung über den Kaufpreis bezieht und keine gesonderte Rechnung für Beratung und Verkauf stellt. 

Genauso sollte es in der Finanzbranche gehandhabt werden, wenn für den Kunden erkennbar ist, dass ein Berater für eine bestimmte Gesellschaft vermittelt. Dies trifft für alle so genannten gebundenen Vermittler,  zu denen auch wir mit unseren Vermögensberatern gehören, zu. Auf den Visitenkarten der DVAG geben wir dies gleich beim ersten Kundenkontakt zu erkennen. Deshalb wird es keinen Kunden erstaunen, wenn der Produktpartner die Vergütung stellt. 

Ganz anders ist die Situation bei den so genannten ungebundenen Vermittlern. Diese vermitteln dem Kunden den Eindruck, anbieterunabhängig agieren zu können und immer das beste Angebot zu besorgen. Hier stellt sich schon die Frage, warum ein solcher ungebundener Vermittler vom Produktlieferanten bezahlt wird. Denn das begründet zwangsläufig Potential für Interessenskonflikte. Und wer den Markt kennt, weiss genau, dass der eine oder andere der so genannten Ungebundenen bei der Auswahl der Produkte durchaus auch die Höhe der Provision im Auge hat. Honorarberatung kann also durchaus Sinn machen, meinen wir.