Archiv für die Kategorie ‘Honorarberatung’

DVAG statt Honorarberatung …

Donnerstag, 18. Februar 2010

Das Thema Honorarberatung bleibt aktuell und die Diskussion zeigt immer deutlicher, dass es zumindest in der Breite nicht funktionieren kann.

Dass eine Honorarberater ca. 150 Euro pro Stunde in Rechnung stellt, war mehrfach nachzulesen.

Jetzt kam im Rahmen von Studien (s. Süddeutsche Zeitung vom 11. Februar 2010, Seite 29) heraus, dass diese schon beträchtlichen Stundensätze “harmlos” sind. Denn im Rahmen einer Erstberatung können Honorare in Höhe von ca. 2.000 Euro fällig werden.

Damit hat der Kunde aber “nur” eine Beratung erhalten. Die Produkte, die hierbei als sinnvoll herausgearbeitet wurden, muss der Kunde nun allein bei den Anbietern beschaffen. Denn Honorarberatung schließt Vermittlung aus.

Deshalb unser Rat an alle Kunden: Lieber gleich einen Vermögensberater der DVAG aufsuchen, denn die Deutsche Vermögensberatung berät nicht nur exzellent (so das gerade aktualisierte Service-Rating), sondern sie hilft selbstverständlich dem Kunden auch bei der Beschaffung der Produkte.

Beratungsqualität

Dienstag, 16. Februar 2010

Die Frage der Vergütungsform (Provision oder Honorar) wird von Medien und dem einen oder anderen gänzlich überbewertet, wenn es um die Frage der Qualität der Beratung in der Finanzbranche geht. So eine aktuelle Studie (s. Versicherungsjournal vom 11. Februar 2010).

Denn entscheidend ist die Qualifikation des Beraters.

Dem kann die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) nur zustimmen. Rund 50 Millionen Euro investiert die DVAG jährlich in die Ausbildung ihrer Vermögensberater. Und damit mehr als z.B. die Allianz (40 Millionen Euro).

Weitere Faktoren für die Qualität der Beratung: Beratungskonzeption, Redlichkeit des Beraters, Qualität der Produkte, Kundennähe, Service, keine Verkaufs- und Produktvorgaben, Vertrauen des Kunden, usw.

Man sieht: Die Vergütungsform ist im Grunde Nebensache, denn jede Dienstleistung, auch die eines Beraters, will bezahlt sein.

Beste Berufschancen für Vermögensberater der DVAG…  ;-)

Neues zur Honorarberatung

Montag, 08. Februar 2010

Mehrfach hat die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) in ihrem Blog bereits Berichte zur Honorarberatung aufgegriffen und kommentiert.

In einer Studie der Unternehmensberatung BDDO Consulting, der die Befragung von 700  Personen zugrunde liegt, kam Neues zum Thema zu Tage: Danach sind die meisten der Befragten nicht bereit, für die Honorarberatung mehr als 50 Euro pro Stunde zu bezahlen.

Die Differenz zwischen dem, was Honorarberater mit durchschnittlich 150 Euro pro Stunde in der Realität verlangen und dem, was der Kunde bereit ist zu bezahlen, ist damit eklatant. Kein Wunder also, dass die Honorarberatung wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Da helfen auch Aussagen des Vorstandssprechers der Quirin-Bank, Karl-Matthäus Schmidt nichts, der immer wieder die Politik auffordert, Provisionen einfach mal ganz zu verbieten. Kein Wunder, denn die Quirin-Bank arbeitet auf Honorarbasis, und hat es in über zweieinhalb Jahren Geschäftsätigkeit gerade einmal auf rund 5.000 Kunden gebracht. Wie passt es zu Wettbewerb und Marktwirtschaft, Wettbewerber per Gesetz verbieten zu wollen, wenn das eigene Geschäftsmodell nicht funktioniert…?  ;-)

GDV nimmt Stellung

Sonntag, 31. Januar 2010

Nunmehr nimmt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Stellung zu aktuellen Regulierungsdiskussionen.

Im Rahmen der Tagung “Versicherungs-Vermittlung Aktuell” umschrieb Wolfgang Marzin, Leiter Außendienst und Maklerfragen des GDV, die Position des Verbandes wie folgt: “Wir werden uns nicht gegen die Honorarberatung aussprechen und ein harmonisches Nebeneinander befürworten.” Der Verband wird aber in jedem Falle die bestehenden Vergütungssysteme mit gutem Gewissen verteidigen. Allein aus verfassungsrechtlichen Gründen wird es so wie schon heute dabei bleiben, dass der Kunde entscheidet, welche Vergütungsform (Provision oder Honorar) zum Tragen kommt. Und ganz deutlich erteilte Marzin Mischmodellen zwischen Provision und Honorar, wie sie aktuell von einem Teil der Makler praktiziert werden, eine Absage.

Wir können uns als DVAG dieser Position uneingeschränkt anschließen.

DVAG zum Vermittlermarkt

Donnerstag, 28. Januar 2010

Um 9,2 Prozent hat sich die Anzahl der im Vermittlerregister gemeldeten Versicherungsvermittler im Jahr 2009 erhöht, so das Versicherungsjournal in seiner Ausgabe vom 22. Januar 2010.

Auf den ersten Blick könnte man meinen, die Branche sei im Aufwind, trotz Finanz- und Konjunkturkrise, trotz erheblicher Umsatzrückgänge. Insoweit muss der Zuwachs deutlich relativiert werden:

  1. Ende 2008 sind Übergangsregelungen abgelaufen, d.h. jeder Vermittler, der weiter machen wollte, mußte sich bis dahin registrieren lassen. Der dabei entstandene Antragsstau konnte in großen Teilen erst 2009 abgebaut werden.
  2. Von diesem “Stau” waren sicherlich in erster Linie die ungebundenen Vermitter betroffen, da diese nicht – wie die gebundenen Vermittler – im Sammelverfahren von den Versicherern gemeldet werden. Dies erklärt unter anderem, warum sich die Anzahl der ungebundenen Vermittler um über 20% erhöht hat. Dazu trägt außerdem bei, dass ungebundene Finanzvertriebe wie MLP dazu übergegangen sind, jeden einzelnen Berater als Makler im Register anzumelden.
  3. Erwähnenswert ist auch der Anstieg der Anzahl gemeldeter Versicherungsberater (Honorarberater) um 13 Prozent. Dieser Berufsstand hat nun 174 Vertreter, das sind ungefähr 0,07 Prozent aller registrierten Versicherungsvermittler / -berater. Trotz aller Medienbeachtung hat dieser Berufsstand also tatsächlich noch einen weiten Weg vor sich.

Makler gegen Honorarberatung

Montag, 18. Januar 2010

Man sollte vermuten, die Makler sind diejenigen, die sich für die Honorarberatung einsetzen. Denn sie werben gegenüber dem Kunden mit Unabhängigkeit von Versicherern und Banken. Und allein dies legt es nahe, sich vom Auftraggeber, dem Kunden vergüten zu lassen.

Interessantes dazu bieten aktuelle Ausführungen von Harald Krauß, seines Zeichens der frühere Hauptgeschäftsführer des Europäischen Vermittlerverbandes, insoweit tief mit der Materie vertraut.

Er lehnt die Honorarberatung auch für den Makler ab, mit dem Argument, dass dieser auch für den Versicherer Dienstleistungen erbringe, die eine Vergütung durch diesen rechtfertigen. Zu solchen Leistungen gehören beispielsweise die Beschaffung von Informationen über das zu versichernde Risiko oder die Mitwirkung an individuellen Deckungskonzepten. „Folgerichtig ist es angemessen und betriebswirtschaftlich erforderlich, dass der Versicherer dem Versicherungsmakler diese ihm erbrachte Wertschöpfung entsprechend vergütet“, so Krauß.

Aus Sicht der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) ist ergänzend anzumerken: Auch Versicherungsmakler - so wie Vermögensberater – beraten Kunden, sie sind aber auch Vermittler. Vermitteln bedeutet hier, Interessensausgleich zwischen Versicherer und Kunde herbei zu führen. Vermittler sind demnach beiden Seiten verpflichtet.

Es bleibt also dabei: Die Honorarberatung ist etwas für den Honorarberater, denn dieser übernimmt selbst keine Vermittlungsfunktion.

DVAG Blog mit interessanter Diskussion

Donnerstag, 07. Januar 2010

Ausgelöst durch unseren Blog-Beitrag vom 3. Januar 2010 hat sich in den Kommentaren zu diesem Beitrag eine interessante Diskussion entwickelt, die weit über die Inhalte des Beitrages hinaus ging. Dazu eine Zusammenfassung:

  1. Gemeldet haben sich vor allem unsere Vermögensberater, die wieder einmal bestätigt haben, dass es zur Nummer 1 in Deutschland, der DVAG, keine Alternative gibt, dass wir bestens aufgestellt sind und dass jeder Vermögensberater hier weit mehr geboten bekommt als nur Provisionen.
  2. Gemeldet haben sich nachweislich aber auch ein MLP-Berater, ein Makler und der eine oder andere, dessen Herkunft wir nicht nachvollziehen konnten. Dabei wurde wieder einmal deutlich, wieviel Halbwahrheiten und Geschichten von Wettbewerbern über die Deutsche Vermögensberatung DVAG verbreitet werden. Dank an unsere Vermögensberater, die dies mit ihren Kommentaren objektiv widerlegt haben.
  3. Die Honorarberatung ist kein Thema, zumal ja unsere Vermögensberater aufgrund gesetzlicher Vorschriften ihre Vergütung ohnehin offen legen müssen.

Wir freuen uns auf weitere lebhafte Diskussionen.

Neues zur Honorarberatung

Sonntag, 03. Januar 2010

Gerade einmal 2 Prozent der Bürger wären bereit, unabhängige Ratschläge zur Finanzvorsorge gegen Honorar zu bezahlen. 21 Prozent könnten sich dies zumindest vorstellen, würden aber im Schnitt aber nur 73 Euro dafür ausgeben wollen.

So die Ergebnisse einer aktuellen, von der Managementberatung Investors Marketing in Auftrag gegebenen Studie.

Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) meint: Besser kann nicht nachgewiesen werden, wie wenig Relevanz die Honorarberatung hat. Zum Einen, weil kaum ein Kunde sie will. Zum Anderen, weil kein Berater davon leben könnte.

DVAG: Schwerwiegende Kritik an Honorarberatung

Freitag, 11. Dezember 2009

Eine Studie mit interessanten und schwerwiegenden Ergebnissen zur Honorarberatung hat das PFI Private Finance Institute an der European Business School veröffentlicht:

Es ging um Einschätzungen von ungebundenen Vermittlern und Beratern in der Finanzbranche zur Honorarberatung, also um die Einschätzungen derjenigen, die die Honorarberatung betreiben und (teilweise) befürworten.

Einige der Ergebnisse:

  1. Mit 80% spielt die Abschlussprovision für Versicherungsprodukte auch bei ungebundenen Vermittlern die bedeutendste Rolle für das Einkommen. Honorare werden das nicht kompensieren können.
  2. Nur gut 3% der Befragten gaben an, ausschließlich gegen Honorar zu beraten. Offensichtlich ist der Markt deutlich zu klein.
  3. Rund 44% der Befragten arbeiten auf Honorar- und Provisionsbasis. Der Kunde dürfte also Schwierigkeiten dabei haben, zu erkennen, wem er gegenüber sitzt.
  4. Als Hauptgrund für die fehlende Verbreitung der Honorarberatung bei ungebundenen Vermittlern wird die fehlende Akzeptanz bei den Kunden genannt. Auch hier stellt sich die Frage nach der Relevanz des Marktes.
  5. Nur 17,9% derjenigen, die Honorar und Provision kassieren, geben im Gegenzug die volle Provision an den Kunden ab. Nur gut ein Viertel verrechnet die Provision mit dem Honorar.

Was die Umfrageergebnisse deutlich machen: Die Honorarberatung wird von vielen Beratern dazu genutzt, die Provisionsvergütung aufzubessern. Der Kunde zahlt so zwei Mal.

Wenn also Verbraucherschützer die Honorarberatung fördern wollen, sollten sie genau hinsehen, was da in der Praxis bei den ungebundenen Vermittlern und bei den sich so bezeichnenden Honorarberatern geschieht.

Wir als DVAG meinen: Jeder Berater sollte sich Im Rahmen seines Geschäftsmodells einmal und unwiderruflich entscheiden müssen: Entweder zu 100% auf Provisionsbasis oder zu 100% auf Honorarbasis mit Auskehrung sämtlicher Provisionen. Nur das fördert Transparenz. Für die Kunden nachteilige Mischmodelle sind aber heute die gängige Praxis und können – wie man sieht – sehr schnell grenzwertig werden.

Im Übrigen gäbe es nach unserem Vorschlag gerechte  ”Waffengleichheit” zu den gebundenen Vermittlern, zu denen im Versicherungsbereich auch die Vermögensberater der DVAG gehören. Denn die haben nicht die Möglichkeit, beliebig bei Kunde A als gebundener und bei Kunde B als ungebundener Vermittler aufzutreten.

“Aufgelesen…”

Dienstag, 08. Dezember 2009

“Gestärkt durch politischen Rückenwind hatte der Bundesverband der Versicherungsberater für den 10. Oktober 2009 zu einem bundesweiten Interessiertenseminar nach Kassel geladen, um den Nachwuchs und die interessierten Umsteiger ausbilden zu können.

Und nun dies: Das Interessiertenseminar ist ersatzlos ausgefallen; bundesweit hatten sich nur sechs Teilnehmer angemeldet und das war nun selbst dem Bundesverband der Versicherungsberater zu wenig. Auch scheint man beim Verband nicht mehr an sich selbst zu glauben, denn ein Ersatztermin ist überhaupt nicht geplant!”

So das aktuelle Heft Versicherungsvertrieb (Nr. 6 / Seite 12). Auch dies ein Hinweis auf die Praxisrelevanz der Honorarberatung.