Maklercourtage unter Druck

Es war ein zentrales Anliegen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG), die Attraktivität der Lebensversicherung für den Kunden auch durch eine gesetzlich verordnete Beschneidung der Provisionen zu steigern.

Wenn man so will, sollen also auch die Vermittler durch ein geringeres Einkommen einen Beitrag dazu leisten, die fatalen Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Rendite von Lebensversicherungen zumindest teilweise zu kompensieren.

Spannend die Frage, wie die Lebensversicherer das Gesetz bisher umgesetzt haben.

Darüber gibt Auskunft das Versicherungsjournal vom 27. August 2015. Befragt wurden Versicherungsmakler, und zwar danach, welche Auswirkungen das Gesetz auf deren Courtagevereinbarungen hat.

Die Ergebnisse zeigen, dass rund ein Drittel der Lebensversicherer offensichtlich noch abwartet, also das Gesetz noch nicht angepackt hat.

Beim Rest kam es zu teilweise sehr deutlichen Kürzungen der Abschlusscourtage von bis zu 20 Promille. Im Gegenzug haben längst nicht alle kompensierende Vergütungen eingeführt. Hinzu kommen bei über drei Viertel der Lebensversicherer Ausweitungen der Provisionshaftzeit, teilweise um sechs Jahre und mehr.

Zusammenfassend: Es gibt Versicherer, die das Thema zugunsten der Makler moderat angegangen sind. Viele aber auch nicht. Denn Kürzungen der Abschlusscourtage um 20 Promille ohne Kompensation sowie eine Verlängerung der Haftzeiten um mehrere Jahre dürften vielen Maklern die Freude am Lebensversicherungsgeschäft nehmen, in jedem Falle aber zumindest im Einzelfall zu ganz erheblichen Einkommenseinbußen führen.

Quelle: VersicherungsJournal vom 27.08.2015