Marktbereinigung

Niemand weiß genau, wie viele freiberufliche Vermittler und Verkäufer von Kapitalanlagen es vor dem 1.1.2013 gab, denn es bestand bis dahin keinerlei Registrierungspflicht.

Nach Schätzungen waren es weit über 200.000, bezieht man auch den grauen Kapitalmarkt sowie Gelegenheitsvermittler ein.

Seit dem 1.1.2013 ist die Welt eine andere, denn seitdem müssen sich Finanzanlagenvermittler unter anderem registrieren lassen und dafür einen Sachkundennachweis vorlegen, der eine fundierte Ausbildung mit IHK-Prüfung erfordert. Es war klar, dass insbesondere Gelegenheitsvermittler nicht bereit sein werden, diese durchaus beachtlichen Hürden zu nehmen. Gleiches gilt für viele Verkäufer im grauen Kapitalmarkt, für die – zu Recht – die fachlichen Anforderungen besonders hoch gesetzt wurden.

Blickt man heute auf den Markt, ist tatsächlich eine gravierende Marktbereinigung nachzuweisen: Ganze 40.662 Finanzanlagenvermittler waren per 31.12.2014 bei den Industrie- und Handelskammern registriert. Und drei Monate später ist diese Zahl mit 35.917 nochmals deutlich niedriger. Die Ursache für den Rückgang: Zum 1.1.2015 ist die Übergangsfrist abgelaufen, die für bestimmte, schon länger tätige Vermittler gegolten hat. Es dürfte davon auszugehen sein, dass die Zahl weiter sinkt, da jeder zugelassene Vermittler seine Tätigkeit jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer testieren lassen muss. Auch dies ein Aufwand, der nicht nur kostspielig, sondern auch anspruchsvoll ist.

Eine große Chance für jeden Vermögensberater, der die Zulassung nach § 34f GewO erworben hat, und davon gibt es rund 10.000, also mehr als ein Viertel aller am Markt zugelassenen Finanzanlagenvermittler. Eine Chance deshalb, weil die Menschen bei der Geldanlage dringend auf kompetenten Rat angewiesen sind. Und er wird offensichtlich immer knapper.