„Richtig prassen“

„Richtig prassen - Geld bei der Bank anzulegen ist sicher, wirft aber keine Zinsen mehr ab. Geben Sie es aus. Für Dinge, die Spaß machen und auch in zehn Jahren noch ihren Wert haben“.

So die Antwort der WELT AM SONNTAG zur anhaltenden Niedrigzinsphase, die all diejenigen vor schwierige Fragen stellt, die Geld anlegen können und wollen. Sodann folgen Vorschläge zu Dingen, die Spaß machen und angeblich auch in zehn Jahren noch Wert haben: Musikinstrumente, teure Taschen, Rolex-Uhren, Schmuck oder Oldtimer.

Seriöser Journalismus in dem Sinne, dass Geldanlegern hier wirklich gute Ratschläge gegeben werden?

Wer weiß.

Fest steht aber: Wer heute – wie vorgeschlagen – eine historische „Kelly-Bag“ von Hermes für 90.000 Euro kauft und diese Tasche dann 10 Jahre im Alltag nutzt, wird nicht mehr viel Tasche übrig haben und für den Rest ganz sicher keine 90.000 Euro mehr erhalten. Es sei denn, man schließt alternativ die Tasche weg, damit sie auch in 10 Jahren noch wie neu aussieht und hofft, dass bis dahin die Zinsen immer noch niedrig und Käufer deshalb bereit sind, vielleicht sogar 100.000 Euro zu bezahlen.

Allein dieses Beispiel zeigt deutlich: Luxusgüter werden nur dann ihren Wert behalten oder steigern, wenn sie nicht oder nur sehr wenig genutzt werden. Luxusgüter sind als Wertanlage hochspekulativ. Wer hat schon 90.000 Euro für eine Tasche übrig? Und zu guter Letzt: Es ist schon eine ganze Menge Expertise notwendig, um den tatsächlichen Wert und das Wertsteigerungspotential solcher Güter richtig einzuschätzen. Und welcher „normale“ Geldanleger hat schon diese Expertise?

Bleibt am Ende: So einfach, wie es manch ein Journalist darstellt, ist es nicht, mit dem Geldanlegen. Schnell kann man auch bei Luxusgütern zum Opfer eklatanter Fehleinschätzungen werden und viel Geld verlieren, anstatt es zu verdienen. Vielleicht sollte man deshalb doch lieber einen Fachmann fragen, der für die Geldanlage adäquat ausgebildet ist. Ein guter Indikator: Jeder Berater, der die gewerbliche Zulassung zum Finanzanlagenfachmann nach § 34f Gewerbeordnung besitzt. Denn die wissen, wovon sie sprechen. Und haben auch Ratschläge für „Otto-Normal-Verbraucher“.