Sinkende Überschussbeteiligung

Marktführer werden immer besonders beachtet, von den Wettbewerbern, aber auch von den Medien.

Das gilt auch für die Lebensversicherungsbranche. Und so berichten in diesen Tagen fast alle Zeitungen darüber, dass der Marktführer die Überschussbeteiligung im Jahr 2015 von 3,6 auf 3,4 Prozent absenken wird.

Die Medien stellen dies gewohnt negativ dar, da so vermeintlich die Attraktivität der Lebensversicherung weiter abnimmt.

Das Gegenteil ist der Fall:

  • Wenn der Marktführer einen solchen Schritt tut, hat dies seinen Grund. Und der ist ganz einfach: Mit Blick auf die engen Kapitalanlagevorschriften haben Lebensversicherer derzeit im Grunde überhaupt keine Chance, an den Kapitalmärkten höhere Renditen als um die drei Prozent zu erzielen. Selbst das schon ein ambitioniertes Vorhaben, wie jeder mit Blick auf die seit dem Jahr 2009 anhaltende Niedrigzinsphase wissen muss. Es ist also davon auszugehen, dass selbst eine Überschussbeteiligung von 3,6 Prozent nur dargestellt werden kann, indem ein Lebensversicherer auf Reserven zurückgreift. Das ist auf Dauer nicht möglich, ohne die Substanz eines Unternehmens zu gefährden. Was aber gäbe es schlimmeres für die Altersversorgung von Millionen von Kunden, wenn durch Missmanagement – und genau das wäre die Beibehaltung höherer Überschussbeteiligungen – die Existenz eines Lebensversicherers in Gefahr ist.
  • Und wenn ein Marktführer einen solchen Schritt tut, sorgt dies vermutlich auch für Vernunft in der gesamten Branche. Denn anders als der Marktführer gibt es durchaus auch Lebensversicherer, deren Reserven nicht ganz so hoch sind. Diese tun sich natürlich dann leichter damit, die eigene Überschussbeteiligung auf das notwendige Maß abzusenken, wenn der Marktführer voran geht.

Zusammengefasst:

Wenn Lebensversicherer ihre Überschussbeteiligung an die Kapitalmarktrenditen anpassen, schadet dies der Lebensversicherung und damit der privaten Altersversorgung nicht, sondern es ist zu ihrem Nutzen. Denn nur so bleibt gewährleistet, dass die Lebensversicherer ihren Leistungsversprechen überhaupt nachkommen können. Wer also argumentiert, die Absenkung sei negativ, möge doch bitte gleichermaßen aufführen, zu was es langfristig führt, wenn dieser Schritt unterbleibt.