Maklersterben?

Das zum 1. Januar 2015 in Kraft tretende Lebensversicherungs-Reformgesetz sieht unter anderem vor, dass Lebensversicherer dann nicht mehr bis zu 40, sondern nur noch maximal 25 Promille der Wertungssumme als rechnungsmäßige Abschlusskosten in die Prämie einkalkulieren dürfen.

Dies bedeutet nicht, dass nicht höhere Abschlusskosten anfallen dürfen. Nur ist es für den darüber hinausgehenden Teil nicht mehr zulässig, die Kosten auf dem Wege des Zillmerverfahrens dem Vertrag zu Beginn der Laufzeit zu belasten.

Der Maklerpool Maklermanagement AG hat dies zum Anlass genommen, die Makler nach ihren Einschätzungen zu den Auswirkungen dieses Gesetzes zu befragen (s. Versicherungsjournal vom 28. Oktober 2014).

7 von 8 Maklern erwarten durch die Regelungen des Gesetzes Einkommenseinbußen durch reduzierte Abschlusscourtagen.

Das vielleicht viel gravierendere Ergebnis der Befragung aber: Deutlich mehr als jeder zweite befragte Makler geht davon aus, dass das Gesetz das Ende der meisten kleinen und mittelständischen Makler bedeuten wird. Keine rosigen Aussichten.