Provisionen – viel besser als ihr Ruf (3)

Mit dem zum 1.August 2014 in Kraft getretenen Honorarberatungsgesetz will die Politik die Honorarberatung auf dem deutschen Finanzmarkt regeln und fördern.

Dabei schwingt mit: Der Provision als eine über Jahrzehnte etablierte Vergütungsform für Vermittler und Berater auf dem Finanzmarkt soll etwas entgegen gestellt werden, was vermeintlich besser ist.

Was dabei oft übersehen wird: Die Provision ist weit besser als ihr Ruf. In einer kleinen Serie wollen wir dies mit insgesamt 10 schlagkräftigen Argumenten hinterlegen.

Heute:

Wettbewerb als Ordnungsprinzip

Wer Vergütungssysteme gesetzlich regelt, spricht dem Endverbraucher die Befähigung ab, selbst entscheiden zu können. So wie die Menschen wissen, dass jeder Händler vom Verkaufspreis eine Marge einbehält, wissen sie genauso, dass ein Berater vom Anbieter Provision erhält, die im Preis einkalkuliert ist. Kein Kunde geht davon aus, dass Berater in der Finanzbranche umsonst arbeiten. Deshalb sollten die Endverbraucher auch frei wählen können zwischen einer Beratung gegen Provision oder gegen Honorar.    

Allenfalls kann es um die Höhe der Provision gehen, wenn diese im Vergleich zum Honorar für den Endverbraucher nicht genau nachvollziehbar ist. Dies allenfalls für einen Teil der Finanzprodukte. Fondsgesellschaften weisen beispielsweise den Ausgabeaufschlag offen aus. Banken geben bei Krediten die Effektivverzinsung an. Versicherer legen zumindest Abschlusskosten offen. Und Bausparkassen weisen die Abschlußgebühr offen aus. Und wodurch wäre im Gegenzug der Endverbraucher vor überzogen hohen Honoarsätzen geschützt? Eine Honorarordnung existiert nicht.