Mitfahrdienste

Es tut sich viel im Verkehrssektor: Auf den Autobahnen sieht man überall Fernbusse, die die deutschen Großstädte miteinander verbinden.

In den Städten jede Menge Autos, die über das so genannte Carsharing zeitweise genutzt werden können. Und ganz neu – als direkte Konkurrenz zu Taxifahrten – entstehen private Mitfahrgelegenheiten in den Städten gegen Entgelt.

Letzteres wird vor allem ermöglicht durch Smartphones mit Internetanbindung, die eine schnelle Ortung solcher Angebote ermöglichen.

Doch was, wenn ein solcher privater Fahrer Personen mitnimmt, einen Unfall verursacht und dabei Mitfahrer zu schaden kommen? Der Mitfahrer hat zumindest die Möglichkeit, über die Haftpflichtversicherung des Halters diesen in Anspruch zu nehmen.

Anders sieht es für den Fahrer aus, vor allem dann, wenn der private Fahrdienst wie im Fall Uber verboten wurde? Dann hat der Versicherer ohne weiteres die Möglichkeit, den Fahrer in Regress zu nehmen (s. DIE ZEIT vom 10.09.2014).

Bleibt: Nicht alles was neu ist, sollte man gleich ausprobieren. Vor allem dann nicht, wenn es verboten ist.