Beweismaterial

Eine aktuelle Studie hat es zutage gebracht: Viele Banken und Versicherungsvermittler halten sich nicht daran, nach einer Beratung ein Beratungsprotokoll zu erstellen.

Weil dies sehr aufwändig ist, weil viele Kunden keinen Wert auf ein solches Protokoll legen oder weil sich der Sinn nicht erschließt. Denn ein Protokoll ist selbst dann zu erstellen, wenn ein Kunde nur beraten wird, aber nichts abschließt.

Und prompt kommt der Vorschlag, Berater zukünftig dazu zu verpflichten, Beratungsgespräche aufzuzeichnen und dem Kunden im Nachgang die Audiodatei zur Verfügung zustellen, um so bei Bedarf – mit entsprechendem Beweismaterial – gegen Falschberatung klagen zu können.

So weit so gut.

Aber haben diejenigen, die das fordern, auch bedacht, dass solches Beweismaterial dann auch vom Anbieter genutzt werden kann? Zum Beispiel, wenn der Kunde bei Abschluss einer Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankungen verschwiegen hat? Oder wenn bei Vermittlung einer Kfz-Versicherung falsche Angaben zur Nutzung des PKW gemacht wurden? Oder wenn bei einer Anlageberatung falsche Informationen zu Erfahrungen im Umgang mit Wertpapieren gegeben werden? Oder bei einer Kreditvermittlung die finanzielle Leistungsfähigkeit allzu positiv dargestellt wird?

So zeigt sich am Ende: Nutzen und Sinnhaftigkeit von Beratungsprotokollen oder aufgezeichneten Beratungsgesprächen mögen von der Idee her ansatzweise erkennbar sein. Praktikabel ist beides nicht. Und vermutlich  auch nicht gewollt, weder vom Anbieter, noch vom Kunden, noch vom Berater.

Allein schon deshalb nicht, weil Beratung zu Finanzthemen Vertrauen erfordert, auf beiden Seiten. Tonaufnahmen sind das Gegenteil. Sie sind der Inbegriff des Misstrauens.