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Nicht wenige Zeitungen und Zeitschriften waren es, die in den letzten Wochen die nunmehr anstehende Neuregelung der Bewertungsreserven in der Lebensversicherung als „Rettungs- und Hilfspaket“ für die LV-Branche darstellten.

Dabei unterstellten sie den Lebensversicherern, sich zu Lasten der Kunden zu bereichern. Erfreulich, dass nunmehr Bundesfinanzminister Schäuble (s. FAZ vom 25. Juni 2014, Seite 35) deutlich Stellung bezieht und klarstellt:

Die Neuregelung hat nur einen Zweck. Sie soll gewährleisten, dass sich Lebensversicherungskunden darauf verlassen können, bei Ablauf des Vertrages die garantierte Leistung zu erhalten. 80 Millionen LV-Verträge profitieren davon. Ganze 7 Millionen sind von geringfügig niedrigeren Ablaufleistungen betroffen. Ein Großteil davon Verträge, die vorzeitig gekündigt werden. Und warum sollten die besser behandelt werden als die Verträge von Kunden, die ihren Vertrag bis zum Ablauf einhalten?