Schwarz, grau, weiß …

Was steckt eigentlich hinter dem Begriff "grauer Kapitalmarkt", der rechtlich nicht definiert ist? Damit beschäftigt sich ausführlich der Kölner Stadtanzeiger in seiner Rosenmontagsausgabe.

Danach umfasst der graue Kapitalmarkt alle Geldanlagen, die weder dem weißen noch dem schwarzen Kapitalmarkt zuzurechnen sind.

Auf dem „schwarzen Kapitalmarkt“ werden Anlagen gehandelt, die rechtlich unzulässig sind. Auf dem streng regulierten „weißen Kapitalmarkt“ börsennorierte Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen.

Alles dazwischen sind folglich Produkte des „grauen Kapitalmarktes“. Dazu gehören: Geschlossene Fonds (z.B. Film- oder Schiffsfonds), nicht börsennorierte Aktien oder Anleihen, aber auch Immobilienbeteiligungen oder der Handel mit Diamanten.

Warum ist der graue Kapitalmarkt so riskant?

Weil sich dort Emittenten tummeln, die sich über die Börse oder über Banken nicht refinanzieren können oder nicht wollen. Und genau da beginnt das Risiko, insbesondere dann, wenn die Bonität des Emittenten für den Börsengang oder einen Bankkredit nicht ausreicht. Logisch, dass solche Unternehmen, wenn sie sich am freien Markt refinanzieren, einen vergleichsweise hohen Zins zahlen müssen. Doch damit geht oftmals das Risiko eines Totalverlustes einher, und gerade Privatanleger dürften in der Regel damit überfordert sein, die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Emittenten fundiert zu beurteilen.

Deshalb der Stadtanzeiger: „Anleger sollten bei ungewöhnlich hohen Renditeversprechen immer skeptisch sein und sich gut über den Anbieter und das Instrument informieren.“

Oder: Den grauen Kapitalmarkt einfach meiden – alternative und weitaus sicherere Anlageformen gibt es reichlich.