Korrekturbedürftig

Eigentlich ist das so genannte vermögenswirksame Sparen eine prima Sache, vor allem dann, wenn der Arbeitgeber seinen Teil dazu beiträgt.

Aber sind die Einkommensgrenzen, die für die Arbeitnehmersparzulage (17.900,- Euro Singles / 35.800,- Euro Ehepaare) bzw. für die Wohnungsbauprämie (25.600,- Euro / 51.200,- Euro) gelten, noch zeitgemäß?

Nein. Mit Blick auf die aktuelle niedrige Zinssituation, von der der Staatshaushalt massiv profitiert, sollten die staatlichen Förderungen für Vermögensaufbau und Vorsorge dringend auf den Prüfstand. Denn staatliche Förderung wäre ein Weg, die zinsbedingten Renditeausfälle zumindest partiell zu kompensieren.

Und so wäre es wünschenswert, auch die Grenzen für die Arbeitnehmersparzulage und für die Wohnungsbauprämie zu überdenken. Zumal wohl auch ein Single mit weniger als 25.600,- Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen nicht in der Lage sein dürfte, selbst mit einem geförderten Bausparvertrag die eigenen vier Wände zu finanzieren.