Außergewöhnliche Belastungen

Jeder gesetzlich Krankenversicherte weiß: Spätestens wenn es um eine neue Brille, um Kontaktlinsen, um Krankengymnastik oder um Zahnersatz geht, kann es teuer werden.

Was die meisten nicht wissen: Insbesondere Haushalte mit wenig Einkommen und mit Kindern haben vergleichsweise weitreichende Möglichkeiten, solche „außergewöhnlichen Belastungen“ steuerlich geltend zu machen. So kann beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern und einem Jahreshaushaltseinkommen von 38.000 Euro alle über 140 Euro hinausgehenden Krankheitskosten steuerlich ansetzen (s. DIE WELT vom 14. Oktober 2013, S. 15).

Sicherlich eine gute Möglichkeit, selbst zu tragende Krankheitskosten zu reduzieren.

Es gibt aber allemal bessere Möglichkeiten. Denn gerade Geringverdiener haben im Regelfall niedrige Steuersätze, was die Höhe der Erstattung in Grenzen halten wird.

Wer hingegen – meist gegen geringen Monatsbeitrag – eine Krankheitskostenzusatzversicherung abschließt, darf je nach Tarif mit deutlich höheren Erstattungen rechnen. Und bleibt dann noch was übrig, kann natürlich auch dies, sofern oberhalb der Grenzwerte, noch steuerlich geltend gemacht werden.