Haftungszeiten

Längst haften Berater in der Finanzbranche bei der Vermittlung von Kranken- und Lebensversicherungen für die gezahlte Provision zum überwiegenden Teil fünf Jahre.

Wird also eine Vertrag während dieser Zeit gekündigt – völlig unerheblich warum – ist die Provision „pro rata temporis“ vom Berater zurückzuzahlen. Neuerdings werden von dem einen oder anderen zehn Jahre Haftzeit gefordert, um so den Kunden vor Falschberatung zu schützen.

Man möge denjenigen, die derartiges fordern, anraten, den Blick zu heben und nachzudenken.

Eine Provisionshaftungszeit ist – übertragen auf andere Branchen – nichts anderes als eine Garantiezeit. Ganze Branchen würden wohl heute nicht mehr existieren, müßten sie zehn Jahre lang für ihre Produkte garantieren.

Ein weiterer Aspekt: Der mit Abstand häufigste Grund für die Kündigung einer Lebensversicherung sind finanzielle Engpässe des Kunden, z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, Scheidung oder gesunkenem Haushaltseinkommen durch auf die Welt gekommene Kinder.

Keinem Berater der Welt ist es möglich, bei der Beratung und beim Abschluss eines Vertrages solche Ereignisse für einen Zeitraum von zehn Jahren vorherzusagen.

Ihn deshalb über die Rückzahlung der Provision zu bestrafen und eine Falschberatung zu unterstellen, ist grotesk.