Zwei Beine

Kaum ein Ratgeber und „Verbraucherschützer“, der nicht auf die Notwendigkeit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit hinweist.

Gut so! Hin und wieder wird dabei aber vergessen oder schlichtweg unterschlagen, dass eine gute BU-Versorgung immer auf zwei Beinen stehen sollte: Der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Rentenversicherung.

Warum?

Ganz einfach: Die BU-Versicherung zahlt die vereinbarte BU-Rente nur bis zum Renteneintrittsalter, in der Regel bis zum 65. Lebensjahr.

Wer danach nicht aus einer privaten Rentenversicherung weitere Zahlungen erhält, hat meist allergrößte wirtschaftliche Probleme. Denn aufgrund der Berufsunfähigkeit konnten bis zum Rentenalter sehr oft weder Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch Vermögen aufgebaut werden. Ein Zusammenhang, der – wie gesagt – gelegentlich unterschlagen wird.