Finanztransaktionssteuer

Die Idee: Banken und Hedgefonds an den Kosten beteiligen, die dem Staat zur Stabilisierung des Finanzsektors entstehen.

Die Ausführung:
Einführung einer EU-weiten Steuer auf Finanzmarktgeschäfte zum 1.1.2014, wobei der Steuersatz vom Spekulationsgrad der Aktivität abhängt. Hohe Steuern z.B. beim Handel mit Derivaten, mittlere beim Handel mit Aktien oder Aktienfonds und gar keine Transaktionssteuer z.B. beim Abschluss einer Lebensversicherung.

Hört sich gut an. Denn warum soll sich der Staat nicht bei den Verursachern refinanzieren für Kosten, die zum Beispiel für die Rettung von Banken anfallen, die sich verspekuliert haben und deshalb Hilfe von Außen benötigen.

Das „Kleingedruckte“:

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich nun, dass am Ende auch der „biedere“ Kleinsparer getroffen wird, zum Teil erheblich. So wird vorgerechnet, dass ein Vorsorgesparer, der 40 Jahre lang jeden Monat 100 Euro in einen Aktienfonds einzahlt, auf die Gesamtlaufzeit bis zu 14.205 Euro Steuern zahlen muss (s. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 24. Februar 2013, S. 33).

Der Betrag fällt im Beispiel sehr hoch aus, weil im betrachteten Fonds vergleichsweise häufig umgeschichtet und weil der Kursverlauf über integrierte Derivate geglättet wird (Prinzip des Garantiefonds). Andere Berechnungen gehen von 800 bis maximal 10.000 Euro aus, je nachdem, wie der Fonds konstruiert ist und wie intensiv er gemanagt wird.

Das Resumée:

Fest steht: Die Steuer wird, wenn sie denn tatsächlich so kommt, auch dem Kleinsparer Performance kosten. Und in der Beratung werden so die Konstruktion und das Management eines Fonds zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Der Glaube, der Lebensversicherungskunde sei gar nicht betroffen (wie vom Gesetzgeber gewollt), ist falsch, selbst wenn die Prämienzahlung als solche nicht steuerbelastet ist. Denn Lebensversicherer müssen das Geld ihrer Kunden auf den Finanzmärkten anlegen, und sowohl für die Anlage wie auch für die Liquidation wird je nach Anlageform Transaktionssteuer fällig, die den Ertrag des Lebensversicherers und damit die Gesamtrendite schmälert. Auch hier wären also Einbußen quasi programmiert und könnten z.B. bei einer Riester-Rente so weit gehen, dass die Steuer die gesamte Zulage „auffrisst“.

Die Hoffnung:

Bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetzesvorhaben nochmals sehr sorgfältig diskutiert wird. Denn es macht den Anschein, als würde sonst das Kinde mit dem Bade ausgeschüttet und der privaten Vorsorge ein Bärendient erwiesen.