Trennbankensystem

Auch hier in unserem Blog haben wir am 10. Februar 2013 schon berichtet über die Idee der Politik, zum Schutze des Kleinanlegers zukünftig bei Banken eine Trennung zwischen dem Einlagengeschäft und dem Investmentbanking vorzunehmen.

Auch hier in unserem Blog haben wir am 10. Februar 2013 schon berichtet über die Idee der Politik, zum Schutze des Kleinanlegers zukünftig bei Banken eine Trennung zwischen dem Einlagengeschäft und dem Investmentbanking vorzunehmen.

Inzwischen hat sich hierzu der Begriff „Trennbankensystem“ etabliert. Nunmehr melden sich diverse Fachleute zu Wort (siehe Zeitschrift Capital vom 21. Februar 2013, S. 42 ff.), die die Auffassung vertreten, dass eine solche Trennung nichts bringen wird bzw. unnötig sei. Beispielsweise, weil die Einlagen privater Anleger ohnehin über den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind. Oder weil selbst der Bankrott einer reinen Investmentbank das Potential besitzt, den gesamten Bankensektor in den Abgrund zu stürzen.

Eines wird bei der Bewertung außen vor gelassen: Es war insbesondere der Bereich Investmentbanking der Universalbanken, in dem diejenigen Zertifikate mit nachherigem Totalverlust konstruiert wurden, die letztendlich unerfahrenen Privatkunden als Altersversorgung verkauft wurden. Dies wäre nur zu verhindern gewesen, wenn solche Zertifikate sich erst gar nicht im Privatkundenangebot der Bank befunden hätten – weil es unzulässig ist oder weil die Bank bewusst auf solche Angebote und die damit einhergehende Provision verzichtet.

So wie es die Vermögensberater der DVAG seit Gründung des Unternehmens tun.