Nichts überstürzen …

Es ist eigentlich immer derselbe „Reflex“: Die Politik beschließt ein Gesetz zur Förderung privater Vorsorge, wie z.B. seinerzeit die Riester-Förderung oder jetzt ganz aktuell die Förderung privater Pflegevorsorge „Pflege-Bahr", und sofort melden sich die Verbraucherschützer zu Wort, indem vor Abschlüssen eindringlich gewarnt wird.

„Nichts überstürzen, erst einmal die Marktentwicklung abwarten“, so und ähnlich die Warnungen (siehe z. B. „Die Rheinpfalz“ vom 28. Januar 2013, S. 4).

Die Folge: So manch einer, der richtigerweise eigentlich abschließen wollte, lässt sich beeinflussen und schiebt das Vorhaben dann tatsächlich auf die lange Bank.

Es stimmt, man sollte nicht übereilt abschließen. Aber die Verbraucherschützer täten gut daran, in Verbindung mit solchen Ratschlägen einen der wichtigsten immer mit zu erwähnen:

Wer früh beginnt zu sparen und vorzusorgen, kann mit vergleichsweise wenig Mitteleinsatz Ansehnliches erreichen.

Deshalb: „Wer zu spät abschließt, den bestraft der Faktor Zeit.“ Oder: „Früher an Später denken“.