Fehlsteuerung

Im Grundsatz ist es richtig, dass der Gesetzgeber Lebensversicherer durch Normen dazu zwingt, das Geld der Kunden „sicher“ anzulegen.

Denn es handelt sich hier um die Themen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, und dabei sollte das Risiko gering gehalten werden.

Konsequenz: Der weitaus größte Teil der Kapitalanlagen muss in vermeintlich sichere Staatsanleihen investiert werden.

Mag das Argument Sicherheit für deutsche Anleihen (noch) zutreffen, so gilt es für viele andere europäische Länder definitiv nicht mehr. Hinzu kommt, dass für sichere Anleihen kaum noch Zins gezahlt wird, was die Überschussbeteiligungen seit Jahren abschmelzen lässt. Nur ganz wenige Versicherer, so auch die AachenMünchener Leben mit 4,2 Prozent Überschussbeteiligung, können sich dem aktuell widersetzen.

Nichtsdestrotrotz erwägt die Politik aktuell Anpassungen der Kapitalanlagevorschriften (siehe DIE WELT vom 14. Juni 2012, S. 17), die es den Lebensversicherern ermöglichen sollen, die Kundengelder flexibler anzulegen, zum Beispiel in mehr Sachwerten – für mehr Sicherheit und für mehr Rendite.

Und das ist gut so, denn wie gesagt: Es geht um die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Menschen.