Alte Hasen

Längst gibt es für Versicherungsvermittler gesetzliche Regelungen zur Qualifikation.

Als diese seinerzeit erlassen wurden, gab es eine so genannte „Alte-Hasen-Regelung“, nach der denjenigen Vermittlern, die bereits seit Jahren tätig waren, eine formale Nachqualifikation erlassen wurde. „Bestandsschutz“ also – eine in der Gesetzgebung durchaus auch in anderen Bereichen übliche Vorgehensweise.

Nunmehr steht auch für Vermittler von Investmentfonds ein Gesetz an, das eine Mindestqualifikation vorschreiben wird. Gut so.

Erstaunlich allerdings die Argumentation dafür, dass hier auf eine „Alte-Hasen-Regelung“ verzichtet werden soll: Es seien ja gerade die heute schon tätigen Vermittler, die die Finanzkrise mitverschuldet hätten, und allein schon deshalb wäre eine Nachqualifikation geboten.

Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber diese Auffassung nochmals überdenkt. Denn Schuld an der Finanzkrise waren ganz sicher nicht all diejenigen Vermittler, die ihren Kunden zum Beispiel Geldmarkt-, Renten- oder Aktienfonds namhafter deutscher Fondsgesellschaften vermittelt haben.

Verantwortung tragen vielmehr diejenigen, die als „freie Finanz- oder Anlageberater“ ahnungslosen Privatkunden hochriskante geschlossene Fonds, Unternehmensbeteiligungen oder undurchsichtige Zertifikate verkauft haben – oft als Altersversorgung.