DVAG zu Gesundheitsreform

Mit Blogbeiträgen vom 10. September und 15. November 2010 haben wir bereits die Auswirkungen der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Gesundheitsreform kommentiert.

Nun soll alles noch schlimmer kommen, so die Berechnungen des Instituts für Gesundheitsökonomie der Universität zu Köln. Dieses hat die Zusatzbeiträge unter die Lupe genommen, die die Kassen seit 2010 erheben dürfen und die in voller Höhe von den Versicherten – ohne Beteiligung der Arbeitgeber – gezahlt werden müssen.

Derzeit beläuft sich der Zusatzbeitrag im Schnitt auf 8 Euro pro Monat. Bisherige Prognosen haben ermittelt, dass er sich bis 2015 auf knapp 23 Euro und bis 2020 auf knapp 75 Euro pro Monat erhöhen wird.

Die extrem angespannte Finanzsituation der Kassen und die ständig steigenden Ausgaben führen nunmehr nach Berechnungen des Instituts für Gesundheitsökonomie zu deutlich höheren Zahlen: Im Jahr 2014 schon 33 Euro und im Jahr 2020 bis zu 120 Euro pro Monat. Wie gesagt: Zusatzbeitrag, also zusätzlich zu den im Lohnabzugsverfahren ohnehin entrichteten Krankenkassenbeiträgen.

Wer soll das bezahlen, fragt man sich, denn gerade in den gesetzlichen Kassen finden sich viele, die schon bei 8 Euro Zusatzbeitrag an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gekommen sind.

Bleibt: Das gesamte Gesundheitswesen in seiner heutigen Form ist nicht mehr finanzierbar.