Verbraucherschutz auf Abwegen

Es sollte den Verbraucher vor Falschberatung und deren Folgen schützen: das so genannte Beratungsprotokoll.

In einer Feldstudie wurde nun überprüft, wie Sparkassen und Banken „im wirklichen Leben“ mit dem Beratungsprotokoll umgehen (s. Zeitschrift Finanztest vom 01.01.2011, Seite 20).

Die Ergebnisse sind erstaunlich, oder besser: ernüchternd.

In keinem der 61 analysierten Beratungsprotokolle wurden die finanziellen Verhältnisse des Anlegers und seine Risikobereitschaft festgehalten. Das Anlageziel und die bisherigen Anlageerfahrungen des Kunden wurden nur ganz selten dokumentiert. Und in keinem Protokoll wurden Provisionen / Abschlusskosten offengelegt.

Hingegen nutzten Sparkassen und Banken in 49 von 61 Fällen das Beratungsprotokoll dazu, sich durch Unterschrift des Kunden pauschal von der Haftung entbinden zu lassen.

Verkehrte Welt, meinen wir als DVAG. Oder: Verbraucherschutz auf Abwegen.