Verbraucherschutz auf Abwegen
4. Januar 2011Es sollte den Verbraucher vor Falschberatung und deren Folgen schützen: das so genannte Beratungsprotokoll.
In einer Feldstudie wurde nun überprüft, wie Sparkassen und Banken “im wirklichen Leben” mit dem Beratungsprotokoll umgehen (s. Zeitschrift Finanztest vom 01.01.2011, Seite 20).
Die Ergebnisse sind erstaunlich, oder besser: ernüchternd.
In keinem der 61 analysierten Beratungsprotokolle wurden die finanziellen Verhältnisse des Anlegers und seine Risikobereitschaft festgehalten. Das Anlageziel und die bisherigen Anlageerfahrungen des Kunden wurden nur ganz selten dokumentiert. Und in keinem Protokoll wurden Provisionen / Abschlusskosten offengelegt.
Hingegen nutzten Sparkassen und Banken in 49 von 61 Fällen das Beratungsprotokoll dazu, sich durch Unterschrift des Kunden pauschal von der Haftung entbinden zu lassen.
Verkehrte Welt, meinen wir als DVAG. Oder: Verbraucherschutz auf Abwegen.
Kommentare für diesen Artikel (5)
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Hallo zusammen,
….. man stelle sich den “Aufschrei der Empörung” in der Öffentlichkeit und bei den “Verbrauverschützern” vor, wenn wir in unseren Beratungsprotokollen nicht angeben würden wieviel Kosten und Provisionen anfallen .
[Ironie on ]
Bei den Banken und Sparkassen ist das natürlch etwas anderes
[Ironie off]
Verbraucherfreundliche Grüße,
Jürgen Z.
Guten Tag liebe Leser,
aus meinem Beratungsalltag kann ich nur sagen, der Artikel ist wirklich repräsentativ und dokumentiert ein weiteres Mal die Arroganz der sogenannten “führenden” Banken.
Und ich kann nach wie vor nicht verstehen, warum immer noch für viele Normalbürger genau diese Banken und Sparkassen “das einzig Richtige und Seriöse” sind. Für ganau diese Menschen wünsche ich mir, dass sie aufwachen und erkennen, wo ihre Interessen wirklich ernst genommen und gewahrt werden.
Ralf-Peter Kirgis
Deutsche Vermögensberatung
Genaus diese Thematik habe ich hier bereits mehrmals angesprochen – das Beratungsprotokoll öffnet unseriösen Beratern und Instituten Tür und Tor, da der Kunde oft ungelesen einen Freibrief für den Berater und dessen Tun unterschreibt. Der Grundgedanke von Vater Staat, dass ein Bürger sich vor einer Entscheidung fundierte Gedanken machen sollte ist ja prinzipiell gut, aufgrund der Flut an Informationen, die bei Finanzentscheidungen übergeben werden aber kaum möglich. Wer kann sich schon in sämtliche Vertragsinfo´s einlesen?
Ein Vorschlag von meiner Seite wäre eine Checkliste, die von einer unabhängigen Seite erstellt wird und dann gemeinsam besprochen werden kann. Ein Pilot geht vor jedem Start ja auch viele Checklisten durch, um nichts zu vergessen.
Und was immer von größter Bedeutung ist: wer Finanzprodukte kauft, der vertraut dem Berater. Wer dieses Vertrauen ausnutzt, hat in der Branche nicht verloren. Protokoll hin, Protokoll her.
mit verschneiten Grüßen aus dem Altmühltal
Repräsentanz für Deutsche Vermögensberatung
Wolfgang Stadler
Hallo Welt,
warum werden Verzichtserklärungen eigentlich nicht verboten und nur in ganz strengen, aufwendig gestalteten Ausnahmefällen (falls überhaupt) zugelassen? Diese dürften rechtlich gar nicht anerkannt werden… .
*Protest!*
Mit besten Grüßen,
Ihr/Euer Marcel H. Costin
- Vermögensberater -
Metropolregion
Düsseldorf / Köln
0177/7616059
@Marcel H. Costin
Der gleiche Gedanke kam mir auch.
Der Staat hat im Prinzip seine guten Absichten damit selbst wieder ausgehebelt in dem er Verzichtserklärungen zugelassen hat.
Mich würde wirklich mal interessieren, in wieviel Fällen diese zur Anwendung kommt und ob in der Branche auch noch Anträge “durch rutschen” so ganz ohne irgend etwas…..
Gut das unsere Partnergesellschaften keinen Antrag annehmen ohne angehängtes Beratungsprotokoll bzw. Risikoeinschätzung (Ausnahme; Sparbuch, Festgeld) !
Mit einer Verzichtserklärung wird im übrigen der Antrag nicht angenommen und auch nicht policiert bzw. dokumentiert, sondern geht an den Berater als nicht vollständig zurück.
Viele Grüße
Joachim Trapp
0172-3639007
joachim.trapp@dvag.de
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