Bankberater an die Leine

Unter dem provokanten Aufmacher "Bankberater an die Leine" beschäftigt sich die FAZ vom 13.11.2010 (Seite 21) mit den Bestrebungen der Politik, zukünftig auch für die Vertriebsmitarbeiter und Berater der Sparkassen und Banken Mindestanforderungen zu deren Qualifikation gesetzlich zu regeln.

Zudem sollen die Banken Kundenbeschwerden an die BaFin melden, und bei sich häufenden Beschwerden kann die BaFin für einzelne Vertriebsmitarbeiter der Banken ein bis zu zweijähriges Berufsverbot aussprechen.

Gesetzliche Regelungen, nach denen sich Berater in den Sparkassen und Banken genauso qualifizieren müssen, wie Vermögensberater der DVAG oder wie Versicherungsvermittler, sind überfällig.

Zweifelhaft ist hingegen, ob die Falschberatung in Banken und Sparkassen tatsächlich dem einzelnen Berater zuzurechnen ist. Denn meist handelt dieser nach Maßgabe der Produktvorgaben seines Unternehmens. Falschberatung hat dann ihre Ursache in der produkt- bzw. ertragsortientierten Vertriebssteuerung der Sparkasse / Bank. Offensichtlich zumindest in diesem Punkt eine wenig praxisbezogene Gesetzesinitiative.