Richtige Richtung

Sie kennt nur eine Richtung: Die so genannte Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, also jener Betrag, der darüber entscheidet, ob sich ein Arbeitnehmer privat versichern darf oder gesetzlich versichern muss.

Und diese Richtung heißt: Sie steigt, Jahr für Jahr. Auf monatlich 4.162,50 Euro beläuft sie sich aktuell. D.h. nur der(die)jenige, der (die) mehr verdient, darf wählen, ob überhaupt und in welchem System – gesetzlich oder privat – er (sie) sich krankenversichern will.

So wird den meisten Arbeitern und Angestellten die Freiheit genommen, selbst zu entscheiden. Denn nur ein Bruchteil verfügt über ein Einkommen in dieser Höhe.

Dies widerspricht der ursprünglichen Intention der gesetzlichen Sozialversicherung, nach der sich dort überhaupt nur diejenigen versichern durften, die aus eigener Kraft ihre Versorgung nicht gewährleisten konnten (Subsidiaritätsprinzip).

Dieser Gedanke ist der heutigen Sozialversicherung längst abhanden gekommen. Umso erfreulicher, dass voraussichtlich im nächsten Jahr – das erste Mal seit vielen Jahren – die Versicherungspflichtgrenze sinken soll und so wieder einige Bürger zusätzlich die Möglichkeit bekommen werden, sich privat zu versichern.

Nur schade, meinen wir als DVAG Deutsche Vermögensberatung, dass darin keine „Systemkorrektur“ steckt, sondern lediglich die Tatsache, dass das Lohnniveau gesunken ist – und an dieses sind Versicherungspflichtgrenze bzw. Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt.

Nichtsdestotrotz: Eine kompetente Beratung zu einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gibt es bei jedem Vermögensberater. Falls Sie noch keinen haben, hier finden Sie ihn.